Di., 29.09.2026 , 15:37 Uhr

Roding: Zwei Brände auf dem Standortübungsplatz – Bundeswehr warnt vor Gefahren

Am Sonntag, 27. September, sind auf dem Standortübungsplatz Roding zwei Brände ausgebrochen.

In einem Fall entdeckten Einsatzkräfte ein Lagerfeuer. Die Polizei traf mehrere Personen an und leitete Ermittlungen ein. Wie der zweite Brand entstanden ist, wird noch untersucht.

Bundeswehr warnt vor Betreten des Standortübungsplatzes

Die beiden Brände nimmt der Standortälteste Roding zum Anlass, erneut vor den Gefahren auf dem Gelände zu warnen. Der Standortübungsplatz Roding ist ein militärischer Sicherheitsbereich und darf ohne Genehmigung weder betreten noch befahren werden.

Oberstleutnant Florian Beerenkämper verweist dabei auf den inzwischen deutlich intensivierten Ausbildungs- und Übungsbetrieb.

„Da sich der Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Streitkräfte deutlich intensiviert hat, bitte ich Sie eindringlich, den Standortübungsplatz nicht zu betreten. Über 30 Tonnen schwere Radpanzer werden auf dem Standortübungsplatz von Kraftfahrern unter Luke durch kleine Spiegel gefahren. Fahrradfahrer oder Spaziergänger sind so nur schwer erkennbar. Ein Kraftfahrer eines GTK Boxer wird nicht mal merken, dass er Sie überfahren hat. Zudem habe ich angeordnet, zur Drohnenabwehr auf dem Standortübungsplatz auch wieder außerhalb der speziell umzäunten Standortschießanlage mit PT- und Schrotmunition zu schießen. Der gesamte Standortübungsplatz ist also ein Gefahrenbereich. Der Übungs- und Schießbetrieb findet auch am Wochenende statt“, warnt der Standortälteste, Oberstleutnant Florian Beerenkämper, eindringlich.

Munition und weitere Gefahren auf dem Gelände

Neben dem laufenden militärischen Übungsbetrieb können sich auf dem Gelände Munition, Munitionsteile und weitere Gefahrenquellen befinden. Feuer zu entzünden, ist auf dem Standortübungsplatz verboten. Gerade bei Trockenheit können sich Brände schnell ausbreiten.

Der Standortälteste bittet deshalb darum, das Betretungsverbot unbedingt einzuhalten. Auch Kinder und Jugendliche sollen ausdrücklich auf die Gefahren hingewiesen werden.

Bis zu 1.000 Euro Bußgeld möglich

Wer den Standortübungsplatz vorsätzlich oder fahrlässig betritt, muss nach § 114 OWiG mit einem Bußgeld rechnen. Beim erstmaligen fahrlässigen Betreten drohen 150 Euro, im Wiederholungsfall können es bis zu 1.000 Euro sein. Zudem kann ein Strafverfahren wegen Haus- oder Landfriedensbruchs eingeleitet werden.

 

PM Bundeswehr 2./Versorgungsbataillon 4 / Roding / TVA Onlineredaktion

 

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