Dabei stellten sie gleich mehrere Verstöße fest.
Bei der Überprüfung des Fahrers, eines 52-jährigen tschechischen Staatsbürgers, kam heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.
Der Mann konnte diesen jedoch abwenden, indem er die ausstehende Geldstrafe bezahlte.
Zudem konnte der 52-Jährige bei der Kontrolle keinen Führerschein vorzeigen. Eine weitere Überprüfung ergab, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Er muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt des Mannes. Außerdem musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Strafe hinterlegen. Diese Maßnahme wurde von der Staatsanwaltschaft angeordnet.
PI Roding / TK