Die Stellplätze an den Ladesäulen sind ausschließlich für Fahrzeuge während des Ladevorgangs reserviert. Dementsprechend bittet die REWAG um Verständnis, dass künftig an innerstädtischen Standorten, die besonders stark frequentiert sind, Fahrzeuge, die nicht mit der Ladesäule verbunden sind, von einem durch die REWAG beauftragten Unternehmen abgeschleppt werden.
Auf die ab sofort geltende Abschleppregelung wird vor Ort durch eine gut sichtbare Beschilderung hingewiesen.
Fahrzeuge, die mit der Ladesäule verbunden sind und die maximale Standzeit überschritten haben, werden wie bisher mit einer Blockadegebühr (2 Cent/Minute ab 121. Minute Standzeit) belegt.
REWAG