Do., 05.11.2026 , 14:32 Uhr

Rettenbach: Chlorung des Trinkwassernetzes beginnt – Abkochgebot bleibt bestehen

Chlorung des Trinkwassernetzes in Rettenbach beginnt

Wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers in Rettenbach und Zumhof wird das Leitungsnetz ab heute, 5. November 2026, gechlort. Eine beauftragte Fachfirma beginnt mit der Desinfektion des Wassers. Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen. Betroffen sind zahlreiche Ortsteile im Landkreis Cham.

Trinkwasser wird mit Chlor desinfiziert

Die Chlorung erfolgt auf Anordnung des Gesundheitsamtes Cham. Dabei wird dem Trinkwasser vorübergehend eine Chlor-Kalk-Lösung zugesetzt, um vorhandene Keime abzutöten.

Während der Maßnahme wird der Chlorgehalt regelmäßig kontrolliert. Durch die Desinfektion kann sich der Geruch und Geschmack des Leitungswassers leicht verändern.

Abkochgebot in Rettenbach gilt weiterhin

Trotz der Chlorung müssen die Bewohner in den betroffenen Gebieten das Leitungswasser weiterhin abkochen. Das gilt für Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und zum Zähneputzen.

Das Wasser muss einmal sprudelnd aufgekocht werden und anschließend mindestens zehn Minuten langsam abkühlen.

Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden. Für Aquarien und Teiche ist das gechlorte Wasser dagegen nicht geeignet, da Chlor für Fische schädlich ist.

Diese Orte sind vom Abkochgebot betroffen

Das Abkochgebot im Landkreis Cham betrifft den Kernort Rettenbach sowie die Ortsteile Aumbach, Aumbrunn, Bergershof, Brieberg, Eitenzell, Grubmühle, Haag, Haagthann, Haslhof, Herrenthann, Kastell Windsor, Langau, Neumühle, Röhrenhof, Schmalzgrub, Schrollmühle, See und Taubenberg.

Auch im Brennberger Ortsteil Zumhof gelten die Einschränkungen für das Trinkwasser.

Wann wird das Abkochgebot aufgehoben?

Wie lange die Chlorung des Trinkwassernetzes dauern wird, steht derzeit nicht fest. Die Bevölkerung wird informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden können.

Bis dahin gelten Chlorung und Abkochgebot gleichzeitig.

Ansprechpartner bei Fragen zum Trinkwasser

Bei Fragen zur Wasserversorgung können sich betroffene Bürger an die Kreiswerke Cham unter der Telefonnummer 09971/78-190 wenden.

Für besondere gesundheitliche Fragen ist das Gesundheitsamt Cham unter 09971/78-450 erreichbar.

 

 

PM Pressestelle Landratsamt Cham / FH

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