Sa, 10.09.2016 , 17:28 Uhr

Rekordzahl von Angeboten beim Tag des offenen Denkmals

Beim jährlichen Denkmaltag haben die Organisatoren in der Vergangenheit bis zu vier Millionen Besucher gezählt. In diesem Jahr gibt es mehr zu sehen als jemals zuvor – erstmals wird die Marke von bundesweit 8000 geöffneten Denkmälern überschritten.

Mehr als 8000 Denkmäler in ganz Deutschland werden an diesem Sonntag wieder für Besucher geöffnet. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wird damit bei dem jährlichen Tag des offenen Denkmals ein neuer Rekord von Angeboten erreicht. 2015 waren 7700 Denkmäler in rund 2500 Gemeinden zu sehen. Die zentrale Veranstaltung zum Denkmaltag findet in diesem Jahr in Augsburg statt.

 

Hier alle Bayerischen Denkmäler im Überblick

 

Bundesweit stehen mehrere hunderttausend Bauten von der Römerzeit bis zur späten Moderne unter Denkmalschutz. Nach Angaben der Organisatoren verzeichnet der Denkmaltag jährlich bis zu vier Millionen Besucher.

Neben historischen Gebäuden werden auch viele Parks und archäologische Stätten zugänglich sein. Mit dem diesjährigen Motto «Gemeinsam Denkmale erhalten» will die Deutsche Stiftung Denkmalschutz aus Bonn klar machen, wie viele Engagierte nötig seien, um das bauhistorische Erbe vor dem Verfall zu bewahren. Die Rolle von privaten Besitzern, Vereinen, Stiftungen und Spendern soll damit gewürdigt werden. In der Vergangenheit hatte sich der Denkmaltag manchmal auf bestimmte Themen wie Industriegebäude oder Werke aus einer Epoche konzentriert. In diesem Jahr ist das Angebot breitgefächert.

 

Bayerns Generalkonservator Mathias Pfeil im Interview: „Denkmäler müssen nicht schön sein.“
Frage: Was sind im Moment und voraussichtlich die nächsten Jahre die größten Probleme des Denkmalschutzes in Deutschland?

Antwort: Zu den größten Herausforderungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zählen sicherlich der demografische Wandel und die zugehörigen Wanderungsbewegungen. Ganze Landstriche veröden, die Menschen ziehen in die Ballungsräume. Wo Menschen und damit Nutzung fehlen, gefährden Leerstand und Verfall die Zukunft von Denkmälern. In den «Wachstumsinseln», die sich in Deutschland zunehmend entwickeln, hingegen werden Bau- und Bodendenkmäler von Bauboom und Verdichtung sprichwörtlich in die Enge getrieben. Hier für alle Seiten verträgliche Lösungen zu entwickeln, erachte ich als eine unserer Hauptaufgaben.

Frage: In der heutigen Zeit wird oft die Nachkriegsarchitektur zum Sanierungsfall. Früher galten viele Betonbauten der 1960er Jahre als Bausünde, dennoch stehen diese Bauwerke mitunter inzwischen unter Denkmalschutz. Wieso müssen die Gebäude dieser umstrittenen Epoche erhalten bleiben, obwohl manche bis heute sie eher als hässlich betrachten?

Antwort: Zuallererst ist eines wichtig: Ein Denkmal muss nicht schön sein, sondern authentisch. Es steht für seine Epoche, für eine bestimmte Funktion oder Nutzung. Ein Denkmal ist ein Fenster in die Vergangenheit – es gibt uns aus heutiger Sicht die Möglichkeit zu Einblicken in das Leben früherer Generationen. Das Erleben, auch von jüngerer und jüngster Geschichte, das Ihnen ein Denkmal ermöglicht, ist etwas ganz anderes, als wenn Sie sich Filme ansehen oder Bücher lesen, die von vergangenen Zeiten erzählen.

Gebäude der Nachkriegszeit, die unter Denkmalschutz gestellt werden sollen, müssen, wie jedes Denkmal, eine Phase der gesellschaftlichen Prüfung überstanden haben: sie müssen Phasen wie eine Umnutzung, eine Renovierung durchlaufen – und überstehen. Gebäude, die das «schaffen» und dann in die Denkmalliste aufgenommen werden, haben ihre besondere architektonische Qualität bewiesen.

Um diese Qualität zu erkennen, braucht es einen gewissen zeitlichen Abstand. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz schreibt nicht ohne Grund eine Zeitdauer von etwa einer Generation vor, die vergangen sein soll, bevor Gebäude einer denkmalfachlichen Bewertung unterzogen werden können. Der Sinn dieser Vorgabe zeigt sich häufig schon im Kleinen: wie oft schätzen Menschen die Zeugnisse aus der Zeit ihrer Großeltern viel mehr als das, was ihre Eltern hinterlassen haben!

Frage: Immer wieder kollidiert der Denkmalschutz mit großen Modernisierungsprojekten. Beispielsweise wurde zuletzt in Augsburg über den Erhalt des historischen Theaters im Rahmen der Generalsanierung diskutiert. Warum sollte bei solchen Projekten der mitunter aufwendigere Weg der Sanierung alter Bauten gegangen werden, statt wie in dem Beispiel ein altes Theater abzureißen und neu zu bauen?

Antwort: Ganz einfach: wir haben uns als Gesellschaft dafür entschieden, Historisches erhalten zu wollen. Dieses Ziel hat seinen Niederschlag in der Bayerischen Verfassung gefunden. Das Denkmalschutzgesetz ist 1973 in der Folge einer starken, von der Bürgerschaft getragenen Initiative zur Abkehr vom Abbruch und Neubau der Nachkriegsjahre entstanden.

Die Konsequenz dieser Festlegung ist, dass denkmalgeschützte und historische Bauten unseren Städten ihr Gesicht geben, ihren Wiedererkennungswert. Denken Sie sich in Augsburg das Theater weg, das Rathaus, den Dom St. Ulrich und Afra, die Fuggerei, das Textilviertel und die Wassertürme – was bleibt dann noch? Würden Sie diese Ansammlung von Häusern noch als Augsburg erkennen? Wenn wir unsere Städte wiedererkennen wollen, müssen wir den mitunter – aber nicht in jedem Fall – aufwendigeren Weg der Instandsetzung gehen. Wir erhalten damit unser kulturelles Erbe.

 

 

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