Eigentlich gut gemeint und doch falsch gemacht hat es am Donnerstag ein 67-jähriger Landkreisbewohner. Der Mann klingelte am Vormittag an der Tür der Polizeiinspektion Regenstauf, um einen kleinen Schreckschussrevolver samt Munition abzugeben. Der Besitz der Waffe ist zwar erlaubt, aber das Führen in der Öffentlichkeit erfordert grundsätzlich einen sogenannten „kleinen Waffenschein“.
Diesen besaß der Mann nicht, weshalb den Polizeibeamten aus rechtlich verpflichtenden Gründen keine andere Wahl blieb, als ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz einzuleiten. Unabhängig davon ist ein solches Vorgehen nicht ungefährlich, da es zu Verwechslungen mit fatalen Folgen kommen kann. Die Polizei rät daher, bei z.B. geerbten oder gefundenen Waffen vorher telefonisch die nächstgelegene Polizeiinspektion zu verständigen und das weitere Vorgehen zu erfragen.
PI Regenstauf/JM