Mi., 10.09.2025 , 14:35 Uhr

Regensburger Zoll deckt Schwarzarbeit in Diskothek auf - Betreiber zu Geldstrafe verurteilt

Der frühere Inhaber einer Diskothek in Regensburg ist zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Grundlage dafür waren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg. Das Gericht setzte 100 Tagessätze zu je 60 Euro fest.

Der Fall kam ins Rollen, nachdem bei der FKS Regensburg ein anonymer Hinweis eingegangen war. Daraufhin überprüfte der Zoll die Diskothek. Dabei stellten die Ermittler fest: Erst im Januar 2023 wurden die Arbeitsnehmer der Diskothek zur Sozialversicherung angemeldet – rückwirkend ab November 2022. Tatsächlich hatte die Diskothek aber schon deutlich früher eröffnet.Die Zöllner gingen deshalb der Frage nach, mit welchem Personal der Club bereits in der Anfangszeit betrieben wurde. In Vernehmungen bestätigten mehrere Beschäftigte, dass sie schon vor den offiziellen Meldungen gearbeitet hatten. Durch dieses Vorgehen wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 8.546 Euro nicht abgeführt. Neben der verhängten Geldstrafe hat der Verurteilte auch die ausstehenden Beiträge an die Sozialversicherung zu entrichten.

„Dieser Fall zeigt: Früher oder später kommt Schwarzarbeit ans Licht. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass Verstöße ernsthafte Folgen haben.“,

so Gerhard Pylipp, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg.

 

dpa

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