Fr., 10.03.2017 , 12:53 Uhr

Mutmaßliche Spendenaffäre: Ehemaliger BTT-Mitarbeiter wieder auf freiem Fuß

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma Bauteam Tretzel (BTT) ist gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das hat das Landgericht Regensburg heute mitgeteilt.

Haftbefehl bleibt bestehen - Volker Tretzel bleibt in U-Haft

Dem Beschuldigten wird Beihilfe zur Bestechung vorgeworfen. Ebenso wie der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und Bauunternehmer Volker Tretzel wurde der frühere Mitarbeiter von BTT festgenommen, weil Verdunkelungsgefahr bestand.

Der Haftbefehl gegen den Beschuldigten bleibt dennoch aufrechterhalten. Sollte der Beschuldigte die zur Abwendung des Vollzugs der Untersuchungshaft erteilten Auflagen nicht befolgen, müsste er allerdings mit einer erneuten Invollzugsetzung des Haftbefehls rechnen.

Ob der Haftbefehl zu gegebener Zeit aufgehoben werden kann, hängt vom weiteren Verlauf der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg ab.

Die Pressemeldung im Wortlaut

"Im Ermittlungsverfahren gegen Joachim Wolbergs und andere wegen Korruptionsverdachts hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg mit Beschluss vom 10. März 2017 auch den Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar 2017 gegen einen früheren Mitarbeiter der Firma Bauteam Tretzel GmbH (BTT) gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
 
Wie im Fall des am 28. Februar 2017 aus der Untersuchungshaft entlassenen Regensburger Oberbürgermeisters ging das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der Vorinstanz von einem dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten und vom Haftgrund der Verdunkelungsgefahr aus. Angesichts der fortgeschrittenen Ermittlungen hielt die Kammer jedoch nun weniger einschneidende Maßnahmen als den Vollzug der Untersuchungshaft für ausreichend, um der Verdunkelungsgefahr zu begegnen.
 
Der Haftbefehl wurde deswegen zwar aufrechterhalten, aber außer Vollzug gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls im Beschwerdeverfahren zuletzt ebenfalls befürwortet. Das Amtsgericht Regensburg hatte am 16. Januar 2017 Haftbefehl wegen Beihilfe zur Bestechung gegen den Beschuldigten erlassen. Aufgrund des Haftbefehls war der Beschuldigte am 18. Januar 2017 festgenommen worden und hatte sich seither in Untersuchungshaft befunden.
 
Seine gegen den Haftbefehl erhobene Beschwerde führte aus den genannten Gründen zur Freilassung des Beschuldigten. Sollte der Beschuldigte die zur Abwendung des Vollzugs der Untersuchungshaft erteilten Auflagen nicht befolgen, müsste er allerdings mit einer erneuten Invollzugsetzung des Haftbefehls rechnen. Ob der Haftbefehl zu gegebener Zeit aufgehoben werden kann, hängt vom weiteren Verlauf der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg ab."

Hintergrund

Dem suspendierten Oberbürgermeister Wolbergs wirft die Staatsanwaltschaft Bestechlichkeit, dem ebenfalls beschuldigten Bauunternehmer Volker Tretzel Bestechung und einem weiteren Beschuldigten Beihilfe zur Bestechung vor.

Laut Staatsanwaltschaft besteht der dringende Verdacht, dass Joachim Wolbergs bei der Vergabe des ehemaligen Nibelungenareals das Wohnungsbauunternehmen des ebenfalls Beschuldigten bewusst in rechtswidriger Weise bevorzugt hat.

 

pm/LS

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