Regensburger Schüler haben ein Porno-Video aufgenommen, das an den Schulen der Stadt derzeit kursiert. Auf TVA-Nachfrage hat die Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberpfalz bestätigt, dass die Kripo vergangene Woche Ermittlungen aufgenommen hat. Die Schulen haben die Eltern bereits informiert. Medienberichten zufolge ist das Video in den sechsten und siebten Klassen, also bei elf bis 13-Jährigen, in Umlauf das kinderpornografische Handlungen zeigt.
Unabhängig von dem aktuellen Ereignis erläutert die Bayerische Polizei, dass die unten aufgeführten Tatbestände, betreffend die Kinderpornografie, verfolgt und geahndet werden.
Es ist verboten, Kinderpornografie
- zu besitzen: z.B. dürfen Sie keine solchen Bilder gespeichert haben, sei es auf Festplatten, Disketten oder sonstigen Datenträgern.
- zu verbreiten: z.B. dürfen Sie solche Bilder an keinen anderen weitergeben, sei es per E-Mail oder sonstigem Datentransfer.
- zugänglich zu machen: z.B. dürfen Sie solche Bilder keinem anderen zeigen, auch nicht engsten Freunden und Bekannten, oder sie auf Ihrer Homepage zur Verfügung stellen. Ebenso ist die Weitergabe nicht erlaubt.
- zu beschaffen: z.B. dürfen Sie nichts unternehmen, um an solche Bilder zu gelangen, indem Sie sich etwa in entsprechenden Bereichen des Internet einwählen. Viele dieser Bereiche haben einschlägige Namen, bei denen es jedem klar sein müßte, um was es sich handelt.
- herzustellen: z.B. dürfen Sie solche Bilder nicht auf Datenträger kopieren, oder solche Aufnahmen einscannen.