Fr., 17.11.2017 , 11:21 Uhr

Mutmaßliche Regensburger Korruptionsaffäre: Fehler bei Telefonüberwachung

In der mutmaßlichen Regensburger Korruptionsaffäre hat das Justizministerium Fehler bei der Telefonüberwachung eingeräumt. Dies fand auf Nachfrage des Landtagsabgeordneten Franz Schindler statt. Demnach wurde bekannt, dass weitere aufgezeichnete Telefonate im Bezug auf die Ermittlungen nachträglich noch gelöscht werden mussten. Diese beinhalteten Gespräche zwischen den Beschuldigten und deren Verteidigern.

281 Gespräche zeitnah gelöscht, 14 Gespräche erst später

281 Telefongespräche wurden nach Aussage des Bayerischen Justizministeriums bereits vor der Anklageerhebung gelöscht. 41 davon betrafen den privaten Lebensbereich der Betroffenen. Die Mehrzahl der Gespräche, insgesamt 240, waren Telefonate zwischen dem Beschuldigten und einem Verteidiger oder Berufsgeheimnisträger.

Problematisch sind insgesamt 14 weitere Telefongespräche, welche nicht sofort, sondern erst durch eine erneute Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Regensburg nachträglich gelöscht wurden.

Telefonate jedoch nicht weitergegeben

Der Inhalt dieser insgesamt 295 Gespräche wurde weder schriftlich festgehalten, noch an die Ermittlungsbehörden weitergegeben, wie das Justizministerium mitteilt. Demnach enthalten die Ermittlungsakten weder inhaltliche Wiedergaben der gelöschten Gespräche noch sonstige Erkenntnisse aus deren Inhalt.

Zudem hat die Staatsanwaltschaft Regensburg darauf hingewiesen, dass die Ermittler in diesem Verfahren arbeitsteilig vorgehen bzw. vorgegangen sind: Die Beamten im Zuständigkeitsbereich der Telefonüberwachung sollen zugleich nicht als Sachbearbeiter tätig gewesen sein. Auch innerhalb der Ermittlungsgruppen soll eine räumliche Trennung der Sachbearbeiter vorherrschen.

Der Inhalt der zu löschenden Gspräche sei grundsätzlich weder den Polizeibeamten, noch der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden.

"Damit die Staatsanwaltschaft die Löschung der Gespräche anordnen konnte, habe es lediglich eine Ereignisermittlung mit dem Hinweis gegeben, dass es sich um ein zu löschendes Gespräch handle. Lediglich in Einzelfällen seien Gesprächsinhalte der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht worden, um deren Entscheidungen darüber herbeizuführen, ob eine Löschung zu erfolgen hat (etwa bei Abgrenzungsschwierigkeiten, ob der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung tatsächlich betroffen ist)." - Pressemitteilung Bayerisches Justizministerium

Durch dieses Vorgehen konnte sichergestellt werden, dass unabhängig von der erforderlichen Löschung bestimmter Gespräche nicht automatisch die Sachbearbeiter oder die Staatsanwaltschaft miteinbezogen werden. In diesem Zuge hat das Bayerische Justizministerium deutlich gemacht, dass die betroffenen Gespräche demnach nicht nur gelöscht, sondern im Verfahren auch inhaltlich nicht berücksichtigt werden.

 

pm/MB

 

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