Mo., 27.12.2021 , 14:25 Uhr

Wichtige Hinweise zu Silvester

Regensburger Altstadt: Ansammlungs- und Feuerwerksverbot

Die Stadt Regensburg hat jetzt bekannt gegeben, wo an Silvester kein Feuerwerk stattfinden und man sich nicht versammeln darf.

Laut Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 22. November 2021 hat die Stadt für den anstehenden Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot für die Altstadt erlassen.
Es gilt im Zeitraum von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 20.30 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 6 Uhr, auf allen öffentlichen Flächen der Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels, der gebildet wird aus:


Betroffen sind auch:

Die Bundesregierung hat darüber hinaus ein bundesweites Verkaufsverbot für Pyrotechnik erlassen.

 

Regeln bei privatem Feuerwerk

Auf privaten Flächen ist das Böllern zwar prinzipiell erlaubt, doch muss unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichend Platz – auch nach oben – zur Verfügung steht. Um schwere Unfälle zu vermeiden, warnt die Stadt dringend davor, Feuerwerkskörper in engen Hinterhöfen oder gar auf Balkonen zu zünden.

 

Informationen zum Ansammlungsverbot

Gemäß 15. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) weist die Stadt außerdem darauf hin, dass zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt sind.

Im Stadtgebiet Regensburg werden daher folgende öffentliche publikumsträchtige Verkehrsflächen für Ansammlungen gemäß § 14 Absatz 4 Satz 3 der 15. BayIfSMV (Ansammlungsverbot) festgelegt:

Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich in oben genannten Bereichen unverzüglich zu zerstreuen.

Die Allgemeinverfügung gilt durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg unter www.regensburg.de am Montag, 27. Dezember 2021, als bekannt gegeben und ist ab Dienstag, 28. Dezember 2021, 0 Uhr, wirksam.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ abrufbar.

 

Stadt Regensburg/JM

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