Mi., 25.02.2026 , 17:58 Uhr

Bundesweiter Aktionstag

Regensburg: Zwei Männer nach Hassposts im Visier der Polizei

Die Kriminalpolizei in Regensburg hat zwei Männer mit ihren strafrechtlichen Kommentaren im Internet konfrontiert.

Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags zur Bekämpfung von Hasspostings hat die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg Ermittlungen gegen zwei Männer im Alter von 36 und 48 Jahren durchgeführt.

Ziel der Maßnahmen war es, die Tatverdächtigen mit den konkreten Vorwürfen zu konfrontieren und ihnen im Rahmen von Beschuldigtenvernehmungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Ermittlungen wegen strafrechtlich relevanter Inhalte

Die beiden beanstandeten Beiträge waren zuvor in sozialen Medien festgestellt und über zentrale Meldestellen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden. Nach eingehender Prüfung leitete die Justiz ein Strafverfahren ein.

Die Ermittlungen erfolgten auf Weisung der Staatsanwaltschaft Regensburg. Im Raum stehen Verstöße gegen

Die Verfahren richten sich gegen zwei Männer aus dem Stadtgebiet und dem Landkreis Regensburg, die im Verdacht stehen, politisch motivierte Hasspostings veröffentlicht zu haben.

Ein „Hassposting“ ist ein im Internet veröffentlichter Beitrag, der mehreren Nutzern zugänglich ist und erkennbare Anhaltspunkte für gezielte Hetze oder Diskriminierung enthält – etwa aufgrund politischer Haltung, Religion oder Herkunft.

Vergleich mit NS-Regime und Gewaltaufruf

In einem Fall soll ein Tatverdächtiger eine Religionsgemeinschaft mit dem Nazi-Regime des Dritten Reiches verglichen haben.

Im zweiten Fall soll ein Mann in einem Beitrag dazu aufgerufen haben, politisch Andersdenkende mit einem Flammenwerfer anzugreifen.

Einer der Beschuldigten räumte laut Polizei ein, den entsprechenden Beitrag verfasst zu haben. Der zweite Tatverdächtige äußerte sich nicht, obwohl ihm der Beitrag zugeordnet werden konnte.

Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Bewertung

Die Angaben der Beschuldigten werden nun abschließend von der Staatsanwaltschaft Regensburg bewertet. Ob und in welchem Umfang eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt, entscheidet die Justiz nach Abschluss der Ermittlungen.

Der Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Polizei gibt Präventionstipps

Die Ermittler raten dazu, Hasspostings oder strafrechtlich relevante Inhalte über offizielle Meldestellen oder direkt bei den zuständigen Behörden zu melden.

Zudem appelliert die Polizei, keine menschenverachtenden oder diskriminierenden Inhalte zu verbreiten und die Rechte anderer zu respektieren.

PP Oberpfalz/JM

 

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