Mi., 04.01.2023 , 16:21 Uhr

Regensburg: Wolbergs-Verteidiger kritisiert Vorgehen bei Gerichtsverfahren

Joachim Wolbergs, der ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, wird schon bald wieder vor Gericht stehen – diesmal in München. Der Termin steht noch nicht fest. Schon jetzt gibt es aber Neues zum Prozess. Das haben Wolbergs und sein Anwalt heute bei einer Pressekonferenz verkündet.

Regensburg: Prozess gegen Joachim Wolbergs wird neu verhandelt

 

In die sogenannte Regensburger Korruptionsaffäre kommt wieder Bewegung. Im November 2021 hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Urteilen gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs befasst und das erste Urteil teilweise aufgehoben und an das Landgericht München I verwiesen. Dort soll ab 25. Januar verhandelt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch – jedoch nicht gegen Wolbergs. Dessen Verfahren sei abgetrennt worden. Genau das hat jetzt Wolbergs‘ Anwalt Peter Witting scharf kritisiert. Der Rechtswissenschaftler Jan Bockemühl sprach in diesem Zusammenhang von einem «dreckigen Deal».

Ein Prozesstermin für Wolbergs ist noch nicht bekannt. Nach der Entscheidung des BGH hatte der Kommunalpolitiker Anfang 2022 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Über diese ist den Angaben nach noch nicht entschieden worden. Der Sprecher des Landgerichts teilte am Mittwoch mit, dass die beiden anderen Angeklagten keine Verfassungsbeschwerde eingelegt hätten, sodass das Verfahren insoweit fortzusetzen sei.

Witting zufolge widerspricht eine Trennung der Verfahren einer fairen Verhandlungsführung und sei «ein grobes Foul», so Witting. Die Beschuldigten sollten sich in einem gemeinsamen Prozess stellen. Er bemängelte auch fehlende Transparenz.

Witting sagte, es habe im Oktober 2022 ein Rechtsgespräch der Verfahrensbeteiligten gegeben, an dem er krankheitsbedingt nicht habe teilnehmen können und das entgegen seiner Bitte nicht verschoben worden sei. Zudem soll es im Vorfeld ein Gespräch lediglich zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigern der anderen Beschuldigten gegeben haben. Im November habe er erfahren, dass das Verfahren gegen seinen Mandanten abgetrennt werde und dass sich die anderen Verteidiger zu Verständigungen bereiterklärt hätten.

Bockemühl sagte, hier könne nicht von einem Verständigungsgespräch die Rede sein, vielmehr handele es sich um «einen wirklich dreckigen Deal». Derlei Gespräche müssten angesichts des weit fortgeschrittenen Verfahrensstandes mit allen Beteiligten geführt werden, sie gehörten in die Hauptverhandlung und «nicht ins stille Kämmerlein». «Das ist das Gegenteil eines fairen Verfahrens.» Unter anderem, weil auf diese Weise neue Verfahrensbeteiligte geschaffen würden: Die eigentlich Mitbeschuldigten würden nun zu Zeugen im abgetrennten Verfahren gegen Wolbergs.

Witting sagte, sein Mandant kämpfe um eine zutreffende rechtliche Beurteilung und um einen fairen Verfahrensabschluss. Wolbergs selber sagte am Ende der Pressekonferenz am Mittwoch in Regensburg: «Dass ich niemals dealen werde, das wissen Sie.»

In der sogenannten Regensburger Korruptionsaffäre hatte sich Wolbergs zwei Prozessen vor dem Landgericht der oberpfälzischen Stadt stellen müssen. 2019 wurde er wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme verurteilt, jedoch sahen die Richter von einer Strafe ab. Im zweiten Prozess erhielt er 2020 wegen eines Falles der Bestechlichkeit eine einjährige Bewährungsstrafe. Von sämtlichen weiteren Vorwürfen hatten ihn die jeweiligen Strafkammern beider Prozesse freigesprochen. Der BGH hob das Urteil im ersten Prozess in Teilen auf und beanstandete es als zu milde. Diese Teilkomplexe müssen vor dem Landgericht München 1 neu verhandelt werden. Das zweite Urteil bestätigte der BGH. Unter anderem deshalb legte Wolbergs Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

 

 

dpa / MB

 

Zusammenfassung der Gerichtsprozesse um Joachim Wolbergs

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