Der zweite Prozess gegen Joachim Wolbergs wird ganz normal fortgesetzt. Der Antrag seiner Verteidigung, die Berufsrichter wegen Befangenheit abzulehnen, ist abgewiesen worden.
Laut Ablehnungskammer seien keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter aufgekommen.
Morgen sollten eigentlich schon die ersten Zeugen aussagen. Sie sind aber vorsorglich abgeladen worden weil die Eröffnungsstatements der Verteidigung noch ausstehen.
Zur Begründung der Zurückweisung des Befangenheitsantrags führt der Kammerbeschluss, kurz zusammengefasst, aus, dass die unter Berufung auf Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg erfolgte Nichtannahme eines Verfahrenshindernisses durch die abgelehnten Richter keine Zweifel an deren Unvoreingenommenheit aufkommen lasse. Auch den rechtlichen Hinweis des Vorsitzenden auf eine mögliche Strafbarkeit wegen Untreue und die damit zusammenhängenden Terminabsprachen sieht die Ablehnungskammer nicht als Besorgnis der Befangenheit auslösende prozessuale Maßnahmen.
MF