Mi., 01.02.2017 , 13:53 Uhr

Regensburg: Wolbergs bleibt in U-Haft - Verteidigung legt Beschwerde ein

Der vorläufig suspendierte Oberbürgermeister der Stadt Regensburg Joachim Wolbergs bleibt in Untersuchungshaft. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Regensburg mitteilt, geht der Ermittlungsrichter nach Anhörung der Beteiligten derzeit weiter davon aus, dass sowohl der dringende Tatverdacht als auch er Haftgrund der Verdunkelungsgefahr gegeben sind.

Der Richter habe deshalb den Haftbefehl aufrecht erhalten, so der Sprecher des Gerichts.

Weiter wird mitgeteilt, dass gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Beschwerde eingelegt werden kann. Eine solche Beschwerde war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe aber noch nicht vor Gericht eingegangen.

 

Video: OB Wolbergs bleibt in Haft - Moderatorin Ilka Meierhofer hat mit einer Rechtsexpertin gesprochen

Der Haftprüfungstermin hat heute (01.02) stattgefunden. Zuvor hatte es Spekulationen gegeben, ob eine Entscheidung des Gerichts noch in dieser Woche fallen würde oder nicht. Die Anwälte des mittlerweile vorläufig suspendierten Oberbürgermeisters hatten bereits kurz nach dessen Festnahme die Haftprüfung beantragt.

 

 

Verteidigung reagiert

Joachim Wolbergs wird unter anderem von der Münchner Kanzlei Witting & Kollegen vertreten. Auf die Mitteilung des Regensburger Amtsgericht haben die Verteidiger heute mit folgender Erklärung reagiert:

"Die Verteidigung konnte im heutigen Haftprüfungstermin den zuständigen Ermittlungsrichter, der schon den Haftbefehl gegen Herrn Wolbergs als amtierenden Oberbürgermeister der Stadt Regensburg angeordnet hatte, nicht überzeugen, die Untersuchungshaft zu beenden. Gegen die soeben verkündete Entscheidung wird die Verteidigung mit dem Rechtsmittel der Beschwerde zum Landgericht Regensburg vorgehen.

Herr Wolbergs selbst weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unverändert mit aller Entschiedenheit zurück. Auch aus Sicht der Verteidigung bestimmen nicht nur in der aktuellen Medienberichterstattung Spekulationen und Unterstellungen das laufende Verfahren, findet der Grundsatz der Unschuldsvermutung längst nicht die ihm gebührende Beachtung."

MF/LS

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