Di., 17.03.2026 , 14:58 Uhr

Am 22. März

Regensburg: Wichtigste Informationen zur Oberbürgermeister-Stichwahl

Am 22. März 2026 findet die Stichwahl um das Amt der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters zwischen Astrid Freudenstein (CSU) und Dr. Thomas Burger (SPD) statt. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Wählerinnen und Wähler hat die Stadt Regensburg zusammengefasst.

Ich habe bereits bei der Hauptwahl die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt, aber noch keine Unterlagen erhalten. Was soll ich tun?

Der Versand der Briewahlunterlagen läuft noch. Der Großteil sollte bis Dienstag, 17. März, zugestellt worden sein. Sollten Sie bis dahin keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter der Rufnummer 507-4444 oder per E-Mail an wahl@regensburg.de

 

Kann ich jetzt noch Briefwahlunterlagen beantragen?

Das Online-Portal ist bereits geschlossen, es ist aber noch bis spätestens 20. März, 15 Uhr, möglich, persönlich in den Bürgerbüros Nord und Burgweinting sowie im Wahlamt Briefwahl zu beantragen und auf Wunsch auch direkt vor Ort zu wählen. Auch via E-Mail kann noch Briefwahl beantragt werden. Dabei sollten jedoch die Rücklaufzeiten des Postwegs beachtet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann das Kuvert auch in einen der städtischen Fristbriefkästen an den Rathäusern und Bürgerbüros einwerfen.

 

Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich Briefwahl beantragt habe. Was soll ich nun tun?

Diese Frage kann nur das Wahlamt beantworten – telefonisch unter der Rufnummer 507-4444 oder per E-Mail an wahl@regensburg.de.

 

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verloren. Brauche ich einen Ersatz?

Nein, es ist genauso möglich, am Wahlsonntag mit einem gültigen Lichtbildausweis ins Wahllokal zu gehen. Wer sich nicht sicher ist, welchem Wahllokal er zugewiesen ist, kann dies hier herausfinden.

 

Ich habe Briefwahl beantragt, möchte aber doch lieber an der Urne wählen. Ist das möglich?

Wurde vor dem Stichwahltag ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt, jedoch keine Teilnahme an der Briefwahl vorgenommen, sind der Wahlschein sowie ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Mit einem Wahlschein ist die Teilnahme an der Stichwahl grundsätzlich in jedem Stimmbezirk der Stadt Regensburg möglich. Die Vorlage des Wahlscheins ist in diesem Fall zwingend erforderlich, da andernfalls keine Stimmabgabe erfolgen kann. Dies gilt auch für den Stimmbezirk, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist und in dem die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt ist.

Bei weiteren Fragen steht das Wahlamt unter der Rufnummer 507-4444 gerne zur Verfügung.

 

PM Stadt Regensburg / TVA Onlineredaktion

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