Der zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alte Angeklagte war im Februar 2025 wegen Mordes an dem siebenjährigen Kind, versuchten Mordes an einem Lehrer und fahrlässiger Körperverletzung an einem Pfleger zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Dezember 2025 teilweise auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Weiden.
Nach Überzeugung der Jugendkammer hatte der Jugendliche als Patient des Bezirkskrankenhauses Regensburg geplant, bereits länger bestehende Tötungsfantasien in die Tat umzusetzen. Nach einem Besuch bei seinen Eltern soll es ihm gelungen sein, zwei Messer auf das Klinikgelände zu schmuggeln.
Am 26. Oktober 2023 griff der damals 14-Jährige laut Gericht im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zunächst einen 63 Jahre alten Lehrer an. Anschließend stach er mehrfach auf einen Siebenjährigen ein.
Das Kind starb an seinen Verletzungen. Der Lehrer wurde lebensgefährlich verletzt. Ein Pfleger überwältigte den Angreifer und schlug ihm das Messer aus der Hand. Dabei wurde auch der Pfleger verletzt.
Genau diese Verletzung des Pflegers ist ein zentraler Punkt im neuen Verfahren. Die Jugendkammer hatte sie als fahrlässige Körperverletzung und nicht als versuchtes Tötungsdelikt gewertet.
Eine andere Jugendkammer des Landgerichts Weiden soll diese rechtliche Bewertung nun überprüfen.
Der BGH hob außerdem den sogenannten Rechtsfolgenausspruch auf. Damit muss auch über die Höhe der Strafe neu entschieden werden.
Das nicht öffentliche Verfahren beginnt am Montag, 28. September. Neben dem ersten Verhandlungstag sind vier weitere Prozesstage vorgesehen.
Für die Neuverhandlung wurden 15 Zeugen und vier Sachverständige geladen. Ein Urteil könnte am 14. Oktober fallen.
dpa / MH