Die Obermünsterstraße und der Obermünsterplatz werden künftig rechtlich als Wohnverkehrsstraße ausgewiesen. Dadurch soll der Straßenraum stärker den Anwohnerinnen und Anwohnern, dem Fußverkehr und dem Radverkehr zugutekommen.
Geplant sind verkehrsberuhigende Maßnahmen, neue Aufenthaltsflächen und eine gezielte Neuordnung des Verkehrs. So entsteht ein Quartier, in dem Wohnen, Aufenthalt und Fortbewegung besser miteinander verbunden werden.
In der Wohnverkehrsstraße gelten folgende Regeln:
Parallel dazu wird das Umfeld des Hauses der Bayerischen Geschichte neu geordnet. Der Donaumarkt, die Trunzergasse und die Klostermeyergasse werden ebenfalls ab Mittwoch, 22. April, in eine Fußgängerzone umgewandelt.
Auch hier soll der Verkehr gezielt reduziert und neu organisiert werden. Zufahrten bleiben für berechtigte Verkehre weiterhin erlaubt – etwa für Anlieger, Lieferverkehr wie den Wochenmarkt oder für Einsatzkräfte.
Die neue Fußgängerzone verbessert die Aufenthaltsqualität, senkt die Emissionen und schafft eine direkte Verbindung zwischen Altstadt, Donauufer und kulturellen Einrichtungen.
Für die Fußgängerzone gelten folgende Bestimmungen:
Mit den Änderungen werden zentrale Bereiche der Regensburger Altstadt neu geordnet und deutlich aufgewertet.
PM Stadt Regensburg / TVA Onlineredaktion