Zu den Beschuldigten gehört der Inhaber eines Pflegedienstes, der mehrere Senioren-Wohngemeinschaften betrieb. Laut Anklage soll er bereits im Jahr 2018 einem betagten Bewohner ein Fentanyl-Pflaster aufgeklebt haben, das nicht ärztlich verordnet war. Der Mann starb kurz darauf. Weitere Pflegekräfte sollen über die Medikamentengabe informiert gewesen sein, jedoch nicht eingeschritten sein.
Im September 2023 wurde einem weiteren Senior durch eine Pflegekraft gleich zwei Fentanyl-Pflaster aufgeklebt – ebenfalls ohne medizinische Indikation. Auch dieser Bewohner starb kurze Zeit später. Im Dezember 2023 soll eine Pflegekraft einer 93-jährigen Seniorin Morphium gegeben haben, wiederum ohne ärztliche Anweisung. Auch sie starb wenig später. Der Pflegedienst-Inhaber soll an beiden Taten mitgeplant haben.
Auch wenn der konkrete Zusammenhang zwischen Medikamentengabe und Tod nicht zweifelsfrei belegbar sei, sei das Ziel der Taten gewesen, das Leben der Senioren «nach Gutdünken selbstherrlich gezielt zu verkürzen». Die Opfer seien arg- und wehrlos gewesen.
Zwei der Angeklagten müssen sich wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes verantworten. Eine weitere Pflegekraft ist wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes und versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt. Dem vierten Angeklagten wird versuchter Mord durch Unterlassen vorgeworfen.
Drei der vier Beschuldigten äußerten sich zum Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen. Einer der Angeklagten machte laut Gericht Aussagen. Für das Verfahren sind zunächst 15 weitere Verhandlungstage angesetzt.
dpa / JM