Fr., 30.06.2023 , 10:08 Uhr

Regensburg: Verkehrsberuhigung Altstadt - Sofortmaßnahmen werden umgesetzt

Die Stadt Regensburg setzt mehrere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Altstadt um.

So wird unter anderem die Tempo-30-Zone in Stadtamhof erweitert, in der Maximilianstraße und am Domplatz soll es künftig wieder verstärkt Kontrollen der Lieferzeiten geben. Außerdem soll auf der Steinernen Brücke eine Gehwegfläche am nördlichen Brückenkopf eingeführt werden – Radfahren soll trotzdem noch möglich sein, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit.

MF

 

Die Mitteilung der Stadt Regensburg

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 14. Februar 2023 als Auftakt zur Verkehrsberuhigung Altstadt vier Sofortmaßnahmen inklusive eines Prüfauftrages beschlossen. Nun erfolgt die Umsetzung dieser Verkehrsanpassungen und Maßnahmen. Die folgenden Sofortmaßnahmen werden ab Dienstag, 4. Juli, am Domplatz, in Stadtamhof und in der Maximilianstraße umgesetzt:

Erweiterung der Tempo-30-Zone in Stadtamhof
Um die Hauptstraße Stadtamhof, die eine erhöhte Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte mit hohem Querungsbedarf aufweist, sicherer zu gestalten, erfolgt eine Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone im Bereich Herzog-Heinrich-Straße, Herzog-Albrecht-Straße, Fischlstraße, Spitalgasse, Gebhardstraße, An der Schierstadt, Franziskanerplatz und Pfaffensteiner Weg.

Einführung einer Gehwegfläche am nördlichen Brückenkopf der Steinernen Brücke
Das Radfahren soll mittels Zusatzbeschilderung weiterhin möglich sein – allerdings auf Grund der hohen Fußgängerfrequenzen ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit.

Kontrollen und Vollzug in der Wohnverkehrsstraße am Domplatz und in der Fußgängerzone in der Maximilianstraße
Aufgrund des zwischenzeitlich zur Gewohnheit gewordenen widerrechtlichen Befahrens der Altstadt werden künftig wieder verstärkt Kontrollen der Lieferzeiten am Domplatz und der Maximilianstraße durchgeführt.

Wiedereinführung der Wohnverkehrsstraße in der Maximilianstraße zwischen Drei-Kronen- Gasse und Königstraße
Hinsichtlich einer Baumaßnahme am Brixener-Hof, musste für zwei Jahre die STVO-Regelung der Wohnverkehrsstraße ausgesetzt werden (damalige Umleitungsstrecke über Maximilianstraße).
Aufgrund der Beendigung der Baumaßnahmen, werden folgende zulässigen Verkehrszwecke mit angepasster Beschilderung wiedereingeführt: Anwohner, Radfahrende, Ärzte im Dienst, Handwerker mit gewerblichem Auftrag, Taxis und Linienbusse, Hotelgäste und Lieferverkehre. Die Zufahrt zu Privatstellplätzen bleibt weiterhin erlaubt.

Pressemitteilung Stadt Regensburg

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