Do., 30.11.2017 , 16:24 Uhr

Regensburg: Verdächtige Anrufe durch „Falsche Polizeibeamte“

Am Dienstagabend, 28.11.2017 versuchten mutmaßliche Betrüger oder Einbrecher, die sich telefonisch als Polizeibeamte ausgaben, an Informationen zu den persönlichen Verhältnissen der Angerufenen zu gelangen. Die aufmerksamen Betroffenen erkannten allerdings die illegalen Machenschaften und beendeten umgehend die Gespräche und verständigten die „richtige“ Polizei.

Die Telefone der Betroffenen im Stadtgebiet Regensburg klingelten in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 22:00 Uhr. Dabei meldete sich jeweils ein Mann, der akzentfrei deutsch sprach und sich als Angehöriger einer städtischen Polizeiinspektion ausgab. Zudem erschien auf dem Display der Angerufenen die Tel.-Nr. 0941/110.

Der Anrufer teilte jeweils mit, dass es eine Festnahme eines Einbrechers gegeben hätte und dass der Täter ein Schreiben mit der Adresse des Angerufenen bei sich gehabt hätte. Im weiteren Verlauf fragte der Mann nach den persönlichen, auch finanziellen Verhältnissen und Sicherungseinrichtungen in Haus oder Wohnung.

Die Angerufenen zeigten sich allerdings vorbildlich sensibel, verweigerten die gewünschten Auskünfte und beendeten die Gespräche. Darüber hinaus teilten die Betroffenen die Anrufe umgehend der Polizei mit und ermöglichten so zeitnah den Beginn polizeilicher Ermittlungen.

Diese werden in den aktuellen Fällen durch die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg durchgeführt.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Anfragen zu persönlichen Umständen wie finanziellen Verhältnissen oder Sicherungsmaßnahmen an Haus und Wohnung niemals telefonisch durchgeführt werden.

Eine weitere, einfache Möglichkeit, einen illegalen Anruf zu enttarnen besteht zudem in dem Umstand, dass bei Anrufen durch die Polizei im Display niemals die Notrufnummer 110, auch nicht in Verbindung mit einer Vorwahl wie beispielsweise 0941/110 in Regensburg, angezeigt wird.

Sollte es im Falle eines Kontaktversuches Unsicherheiten bei Betroffenen geben, wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle. Von hier aus kann schnell geklärt werden, ob ein Anruf oder gar ein Kontakt an einer Haustüre tatsächlich von der „richtigen“ Polizei erfolgt.

PM/MF

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