Di, 16.02.2021 , 13:36 Uhr

Regensburg: Verdacht auf Prostitution trotz Corona in Hotel

Trotz Corona-Beschränkungen haben in einem Regensburger Hotel mehrere mutmaßliche Prostituierte gearbeitet. Gegen den Betreiber laufen nun nach Angaben des Ordnungsamtes mehrere Verfahren. Nach Hinweisen hatte die Polizei den Betrieb überprüft und demnach mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt.

 

Bei der Kontrolle habe die Polizei vier Frauen in dem Hotel angetroffen, die mutmaßlich der Prostitution nachgingen, sagte eine Sprecherin der Stadt am Dienstag. Auch Hotelgäste seien anwesend gewesen, bei denen noch geprüft werde, ob es sich um die Freier handele. Übernachtungen in Hotels sind zurzeit nur aus beruflichen Gründen gestattet.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnten dem Hotelbetreiber nach Angaben der Stadt mindestens 6000 Euro Bußgeld drohen. Die Prostituierten und die Hotelgäste müssten mit einer Geldstrafe von mindestens je 250 Euro rechnen.

 

Die Pressemitteilung der Stadt Regensburg

 

Aufgrund mehrerer eingegangener Hinweise wurde vergangene Woche eine umfangreiche Kontrollaktion zur Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes und der aktuell geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchgeführt.

Dabei rückte ein Hotel in den Fokus von Ordnungsamt und Polizei, in dem sowohl illegale Prostitution als auch eine illegale Beherbergung von Hotelgästen festgestellt werden musste. Beherbergungsbetriebe dürfen aktuell nur Gäste für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke aufnehmen, während Prostitution derzeit untersagt ist. Alle Prostituierten, die zudem nicht angemeldet waren, und weiteren Gäste werden wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt und müssen allein deshalb mit einer Regelgeldbuße von mindestens je zweihundertfünfzig Euro rechnen. Gegen den Betreiber des Hotels werden mehrere Verfahren eingeleitet. Alleine für die nicht zulässige Aufnahme von Hotelgästen und das Nicht-Führen einer Kontaktnachverfolgungsliste beträgt die Regelgeldbuße mindestens sechstausend Euro. Das Ordnungsamt wird auch weiterhin mit einem wachsamen Auge die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden, damit die bisher erzielten Erfolge bei den Infektionszahlen nicht leichtfertig verspielt werden.

 

dpa/Stadt Regensburg

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