Di, 31.01.2017 , 11:50 Uhr

Regensburg: Verdacht auf Geflügelpest bestätigt

Der Verdacht auf Geflügelpest hat such bei der toten Graugans, die letzte Woche am Pfaffensteiner Wehr gefunden wurde,  bestätigt: Das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts hat das hochpathogenes aviäres Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 – auch Geflügelpest genannt – nachgewiesen.

Dieser Nachweis führt aktuell zu keinen weiteren Maßnahmen, sondern es gelten – wie schon am Sonntag, 29. Januar 2017, veröffentlicht – ein Geflügelpest-Sperrbezirk und ein Geflügelpest-Beobachtungsgebiet (Restriktionszonen) für Teile des Stadtgebiets.


Video: Der Verdacht in Regensburg hat sich bestätigt

 

So befinden sich nach wie vor die Ortsteile Niederwinzer, Oberwinzer und Kager im Sperrbezirk. Weiterhin bestehen bleibt, dass nahezu das gesamte Stadtgebiet Beobachtungsgebiet ist. Lediglich der Ortsteil Harting und die Bereiche südlich der A 3 und östlich der B 15 unterliegen keinen Beschränkungen. Wann die Restriktionszonen aufgehoben werden können, hängt von den weiteren Entwicklungen der Geflügelpest ab.

Die genauen Grenzverläufe der Restriktionszonen sowie die geltenden Maßnahmen können der erlassenen Allgemeinverfügung unter www.regensburg.de entnommen werden.

Im Geflügelpest-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet werden durch das Veterinäramt Untersuchungen in Vogel- und Geflügelhaltungen durchgeführt werden. Für die Betriebe in den Restriktionszonen gelten für eine Dauer von mindestens 21 Tagen (Sperrbezirk) bzw. mindestens 30 Tagen (Beobachtungsgebiet) strenge Auflagen. Diese sind nötig um das Seuchengeschehen schnellstmöglich eindämmen zu können. So müssen gehaltene Vögel (nicht nur Geflügel) in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Abdeckung mit Seitenbegrenzung gehalten werden, um den Kontakt mit Wildvögeln sicher zu vermeiden. Außerdem haben sich Vogelhalter unverzüglich beim Veterinäramt der Stadt Regensburg zu melden und die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.

Die jeweiligen Ställe oder sonstigen Standorte dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung betreten werden, welche nach Verlassen der Ställe unverzüglich abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren bzw. unschädlich zu beseitigen ist.

Außerdem dürfen gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel oder Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder in noch aus einem Bestand verbracht werden. Im Geflügelpest-Sperrbezirk haben die betroffenen Tierhalter außerdem eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchzuführen und hierüber Aufzeichnungen zu machen. Weiterhin dürfen Säugetiere weder in noch aus Betrieben im Geflügelpest-Sperrbezirk verbracht werden.

Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in der Region Regensburg hat die Stadt Regensburg außerdem einen Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk und ein Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet ausgewiesen.

Der Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk erstreckt sich in einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort der verendeten Graugans. Die genauen Grenzverläufe des Sperrbezirks können der erlassenen Allgemeinverfügung unter www.regensburg.de entnommen werden.

Das Wildvogelpest-Beobachtungsgebiet erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet Regensburg. Auch im Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk und Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet gelten voraussichtlich für 21 Tage (Sperrbezirk) bzw. 30 Tage (Beobachtungsgebiet) strenge Einschränkung für Tierhaltungen.

Im Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet gelten vergleichbare Einschränkungen wie im Geflügelpest-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet. Außerdem haben Bürgerinnen und Bürger, die im Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk einen Hund oder eine Katze halten, sicherzustellen, dass diese nicht frei herumlaufen.

 

Warnung an die Bürgerinnen und Bürger

Grundsätzlich werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendete Wasservögel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen, Reiher etc.) und verendete Greifvögel dem Umweltamt der Stadt Regensburg unter Telefon 0941/507-3319 zu melden.

Bei Vögeln anderer Arten (z.B. Singvögel, Tauben) ist eine Meldung nur erforderlich, wenn verendete Tiere in ungewöhnlich hoher Anzahl auftreten. Nachts und am Wochenende sollen entsprechende Befunde an die Berufsfeuerwehr Regensburg unter Telefon 0941/507-1365 gemeldet werden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Pressemitteilung Stadt Regensburg/MF

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