Gut ein Jahr nach dem Axt-Angriff in einem ICE wird heute um 10.30 Uhr vor dem Landgericht Regensburg das Urteil gegen einen 21-jährigen Syrer erwartet. Dem Mann wird vorgeworfen, mehrere Reisende mit einer Axt angegriffen und dabei zwei Menschen schwer verletzt zu haben.
Weil er vor gut einem Jahr im Wahn mehrere Reisende in einem ICE mit einer Axt angegriffen hat, ist für einen 21-Jährigen die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet worden. Der Syrer ist aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig, wie die Vorsitzende Richterin nach der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Regensburg sagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Gericht legte dem 21-Jährigen unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklagevertreter und Verteidiger: Sie hatten übereinstimmend gefordert, dass der Beschuldigte in der Psychiatrie bleibt.
Nach Überzeugung des Gerichts attackierte der Mann am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer. Der ICE kam bei Straßkirchen (Landkreis Straubing-Bogen) zum Stehen. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen. Dass bei dem Angriff niemand zu Tode kam, sei schlichtweg Zufall gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin.
Der Beschuldigte habe während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie entwickelt. Er höre unter anderem Stimmen mit imperativem Charakter und habe sich zum Tatzeitpunkt selbst bedroht und in einer Notwehrsituation gefühlt, sagte die Vorsitzende Richterin unter Berufung auf die Sachverständige. Weil derzeit eine erhebliche Wiederholungsgefahr bestehe, bleibe der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung.
Der Staatsanwalt, die Verteidigung und die Nebenklage sind sich in ihren Plädoyers einig: Der 21-Jährige soll weiterhin in einer psychiatrischen Klinik untergebracht bleiben. Ihm werden versuchter Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Aufgrund einer psychischen Erkrankung gilt der Mann als schuldunfähig.
Nach Angaben der Verteidigung habe der Beschuldigte die Tat im Wahn begangen. Sein Anwalt erklärte zudem, sein Mandant bereue die Tat und sei selbst erschrocken über die schweren Folgen für die Geschädigten.
Nach Überzeugung der Ermittler griff der Mann am 3. Juli 2025 Fahrgäste in einem ICE mit einer Axt an. Der Zug kam daraufhin bei Straßkirchen im Landkreis Straubing-Bogen zum Stehen.
Bei dem Angriff wurden zwei Menschen schwer verletzt. Die Opfer leiden nach Angaben im Prozess bis heute unter den Folgen der Tat und kämpfen mit Ängsten sowie Albträumen.
Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass es reiner Zufall gewesen sei, dass bei dem Angriff niemand ums Leben gekommen sei.
dpa / MF