In der Nacht von Freitag auf Samstag konnten im Innenstadtbereich zwei Fahrzeugführer von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter) kontrolliert werden, die unter dem Einfluss von Alkohol standen.
Der Fahrer mit der höchsten Alkoholisierung wies einen Wert auf, der mit 0,69 mg/l Atemalkohol den Wert zur Straftat mit 0,55 mg/l deutlich überschritt. Der zweite Fahrer wies eine Alkoholiserung auf, aufgrund derer er sich wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten muss.
Bei allen Fahrzeugführern wurden Blutentnahmen durchgeführt. Da es sich bei den E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten die Grenzwerte wie für einen PKW.
PM/KH