Der Umbau der Fahrbahn zwischen Thundorferstraße und Dachauplatz geht plangemäß auf die Zielgerade. Voraussichtlich am Samstag, 1. Oktober 2016, wird die Vollsperrung in diesem Bereich aufgehoben. „Damit können wir diese gerade für den Busverkehr so wichtige Nord-Süd-Verbindung wie geplant rechtzeitig zum Beginn der Vorlesungszeit an den Hochschulen wieder freigeben“, erklärt Planungs- und Baureferentin Christine Schimpfermann. Der Zeitplan für die Großbaustelle sei sehr eng getaktet gewesen. „Ihn auf den Tag genau einzuhalten, war wirklich eine Leistung. Es freut uns sehr und wir sind allen beteiligten Mitarbeitern bei der Stadt und den Baufirmen sehr dankbar, dass ihnen diese Leistung gelungen ist.“ Im Nachgang werden in der kommenden Woche noch Markierungsarbeiten durchgeführt. Diese können unter laufendem Verkehr stattfinden, bis Ende der Woche ist daher noch mit kurzzeitigen Behinderungen zu rechnen.
Wie geplant werden in den kommenden Monaten noch die Bauarbeiten neben der Fahrbahn fortgesetzt sowie die Umgestaltung der Platzfläche auf dem St.-Georgen-Platz. „Außerdem haben wir rund um den Donaumarkt natürlich noch die Einschränkungen durch die Museumsbaustelle“, so Schimpfermann. „Die Verkehrsführung, die ab dem 1. Oktober 2016 gilt, ist an diese Gegebenheiten angepasst.“ Ein besonderes Anliegen sei es, den Fahrradverkehr möglichst schnell und sicher an den verschiedenen Baustellen vorbeizuführen. „Für Radfahrer gibt es daher an einigen Stellen eigene Regelungen.“
Die neue Verkehrsführung rund um den Donaumarkt ab dem 1. Oktober 2016:
- Der Verkehr kann am östlichen Ende der Thundorferstraße wieder in beide Richtungen abbiegen: Sowohl nach links auf die Eiserne Brücke als auch nach rechts Richtung Adolph-Kolping-Straße. Die vorübergehende Sperrung des Unteren Wöhrds und der Thundorferstraße für den Durchgangsverkehr ist damit nicht mehr nötig und wird aufgehoben.
- Busse und Radfahrer können die Unterführung unter dem Kolpinghaus wieder wie gewohnt in beide Richtungen befahren. Die Bus-Umleitungen der vergangenen Wochen entfallen.
- Der Autoverkehr darf die Unterführung unter dem Kolpinghaus – wie auch schon vor der Vollsperrung – nur in Richtung Süden, also Richtung Dachauplatz, befahren. Die Umleitung in Richtung Stadtnorden sowie zum Unteren Wöhrd erfolgt weiterhin über die Nibelungenbrücke.
- Bis der Umbau des St.-Georgen-Platzes abgeschlossen ist, bleibt die Zufahrt aus der Straße „Unter den Schwibbögen“ in die Adolph-Kolping-Straße gesperrt. Die Straße „Unter den Schwibbögen“ darf so lange nur von Anliegern genutzt werden, die Ausleitung erfolgt weiterhin über die Niedermünstergasse.
- Die Sperrung der Pfluggasse zwischen Erhardigasse und Adolph-Kolping-Straße bleibt bestehen. Der Autoverkehr aus der D.-Martin-Luther-Straße bzw. der Adolph-Kolping-Straße in Richtung Altstadt wird über die Drei-Kronen-Gasse geführt. Die Umdrehung der Einbahnregelung in der Drei-Kronen-Gasse zwischen Dr.-Wunderle-Straße und Maximilianstraße bleibt dafür wie in den vergangenen Monaten erhalten. Autofahrer, die die Altstadt in Richtung Süden verlassen wollen, werden weiterhin über die Maximilianstraße/Königsstraße umgeleitet. Die Maximilianstraße zwischen der Drei-Kronen-Gasse und der Königsstraße bleibt dazu vorübergehend als verkehrsberuhigter Bereich geöffnet.
- Auf dem Dachauplatz gibt es künftig zwei Linksabbiegespuren: eine führt direkt in die Dr.-Wunderle-Straße bzw. zur Parkhaus-Einfahrt, die zweite in die Drei-Kronen-Gasse. Die Geradeausspur Richtung Norden bleibt ab der Einmündung Drei-Kronen-Gasse allein Bussen und Radfahrern vorbehalten.
- Zur Ostengasse, zur Kalmünzergasse und zum Schwanenplatz gelangt der Autoverkehr aus der D.-Martin-Luther-Straße über den Minoritenweg und die Hallergasse.
- Die Sperrung der Ostengasse für den Durchgangsverkehr entfällt. Die Einbahnregelung zwischen Hallergasse und Kalmünzergasse bleibt bestehen. In der Kalmünzergasse darf der Verkehr – wie vor der Vollsperrung auch schon – nur in Richtung Süden, also von der Ostengasse zum Dachauplatz, fahren.
Für den Fahrradverkehr gelten folgende Sonderregelungen:
- Ebenso wie die Busse darf der Radverkehr die Unterführung unter dem Kolpinghaus in beide Richtungen befahren.
- Zwischen Ostengasse und St.-Georgen-Platz bzw. zwischen St.-Georgen-Platz und Kalmünzergasse wird für den Radverkehr eine eigene Ampelschleuse eingerichtet. Das heißt: Radfahrer, die aus der Ostengasse kommen, dürfen geradeaus zum St.-Georgen-Platz weiterfahren. (Autos müssen hier links in die Kalmünzergasse einbiegen.) Vom St.-Georgen-Platz aus dürfen Radfahrer noch vor dem Kolpinghaus links abbiegen, um auf schnellstem Weg zur Kalmünzergasse zu gelangen. (Autofahrer müssen geradeaus zum Dachauplatz weiterfahren.) Zu beachten ist allerdings, dass die Einbahnregelung am westlichen Ende der Ostengasse auch für Radfahrer gilt. Aus Sicherheitsgründen kann es an dieser Stelle für den Radverkehr keine Ausnahmeregelung geben. Radfahrer, die von der Kalmünzergasse in die Ostengasse unterwegs sind, haben zwei Möglichkeiten: entweder sie nutzen die Umfahrung über die Bertoldstraße und die Hallergasse oder sie steigen am Beginn der Ostengasse ab und schieben bis zur Einmündung Hallergasse, wo die Einbahnregelung endet.
- Die Sperrung der Pfluggasse zwischen Erhardigasse und Adolph-Kolping-Straße gilt für den Radverkehr nicht. Radfahrer dürfen von der Adolph-Kolping-Straße aus in die Pfluggasse einbiegen und umgekehrt.
- Radfahrer, die vom Dachauplatz in die Ostengasse fahren wollen, werden nicht wie der Autoverkehr über den Minoritenweg, sondern über die Bertoldstraße geführt.
Pressemitteilung/MF