Das Amtsgericht Regensburg hat die einstweilige Unterbringung eines 20-jährigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Grundlage der Entscheidung ist ein vorläufiges forensisch-psychiatrisches Gutachten.
Gericht erlässt Unterbringungsbefehl
Der 20-Jährige steht unter dem dringenden Verdacht, einen 58-jährigen Bankangestellten getötet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung. Bereits am 24. Juli hatte das Amtsgericht Regensburg Untersuchungshaft angeordnet.
Vorläufiges Gutachten zur Schuldfähigkeit
Ausschlaggebend für die Entscheidung war ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes forensisch-psychiatrisches Kurzgutachten. Dieses kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat zumindest erheblich vermindert gewesen sein könnte.
Psychiatrische Untersuchung bringt neue Erkenntnisse
Noch am Tag der Festnahme wurde der Beschuldigte von einem forensisch-psychiatrischen Sachverständigen untersucht. Nach der ersten Einschätzung gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Tat auf eine psychiatrische Erkrankung zurückzuführen sein könnte.
Der Gutachter hält es für möglich, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. Auch eine vollständige Schuldunfähigkeit könne derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Gericht ordnet einstweilige Unterbringung an
Auf Grundlage dieser ersten Einschätzung hob das Amtsgericht Regensburg am 28. Juli 2026 den Untersuchungshaftbefehl auf und erließ einen einstweiligen Unterbringungsbefehl. Der Beschuldigte wird damit nicht mehr in einer Justizvollzugsanstalt, sondern in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich bislang lediglich um das Ergebnis einer ersten kurzen psychiatrischen Untersuchung. Die Einschätzung könne sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen noch ändern. Über die Frage der Schuldfähigkeit entscheidet im Falle eines Strafprozesses ausschließlich das zuständige Gericht.
Der 20-jährige Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Für ihn gilt weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
PM Staatsanwaltschaft Regensburg