Mo., 05.01.2026 , 16:42 Uhr

Regensburg: Über 30 gefährliche Gegenstände am Bahnhof sichergestellt – Bilanz der Bundespolizei

Die Bundespolizei zieht Bilanz zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Regensburg.

Zwischen dem 28. November 2025 und dem 4. Januar 2026 galt am Hauptbahnhof Regensburg eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagte. Ziel war es, die Sicherheit im erhöhten Reiseverkehr rund um Weihnachten und den Jahreswechsel zu erhöhen.

Zahlreiche Verstöße festgestellt

Im genannten Zeitraum leitete das Bundespolizeirevier Regensburg gegen zehn Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ein.
13 weitere Personen führten gefährliche Gegenstände mit sich, die zwar nicht unter das gesetzliche Waffenverbot fielen, aber gegen die Allgemeinverfügung verstießen.

Insgesamt zog die Polizei 35 Waffen und gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr, darunter eine Schreckschusspistole, ein Schlagring, fünf Einhandmesser, zwölf weitere Messer, vier Tierabwehrsprays und drei Reizstoffsprühgeräte.
Darunter befanden sich auch drei verbotene Waffen. In sechs Fällen ermittelte die Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, in drei weiteren Fällen wegen Diebstahls mit Waffen.

Kontrollen und Einzelfälle

Bereits am 28. November 2025 kontrollierten die Bundespolizisten in der Bahnhofshalle einen 22-jährigen Deutschen. In seiner Jacke fanden sie griffbereit eine Schreckschusspistole Kaliber neun Millimeter.
„Ich trage die Waffe zur Selbstverteidigung mit mir“, erklärte der Mann laut Bundespolizei. Die Beamten stellten die verbotene Waffe sicher und ermitteln wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Mann weiterreisen.

Am 23. Dezember 2025, also kurz vor Heiligabend, überprüften die Beamten am Haupteingang einen 15-jährigen Iraker, der aus seiner Asylunterkunft entwichen war. In seiner Jackentasche befand sich eine schwarze Plastikwaffe, die einer echten Pistole täuschend ähnlich sah.
Auch in diesem Fall leiteten die Polizisten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellten die Waffe sicher. Nach Rücksprache mit der Unterkunft durfte der Jugendliche weiterreisen.

Pressemitteilung Bundespolizeiinspektion Waldmünchen

Bild 1 (links): Ein 22-jähriger Deutscher führte diese Schreckschusswaffe in seiner Jackeninnentasche mit sich.
Bild 2 (rechts): Bundespolizisten stellten bei einem jugendlichen Ausreißer diese Anscheinswaffe sicher.

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