Fr., 02.12.2022 , 13:49 Uhr

Regensburg: Trotz Alkohol mit Auto oder E-Scooter unterwegs

In der Nacht auf Freitag, 02.12.2022, hat die Polizei in Regensburg mehrere Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Acht Personen waren mit dem Auto oder E-Scooter unterwegs, obwohl sie Alkohol getrunken hatten.

In der Nacht am Donnerstag, 01.12.2022 wurden zwei Autofahrer und drei Fahrer von E-Scootern kontrolliert, welche unter dem Einfluss von Alkohol standen. Vier der Kraftfahrzeugführer müssen sich nun wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten.

Bei einem der E-Scooter-Fahrer lag der festgestellte Atemalkoholwert deutlich über 1,0 Promille, sodass bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Den 23-Jährigen erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

 

In der darauffolgenden Nacht wurde gegen 01:00 Uhr ein Auto angehalten. Der 43-jährige Fahrer war ebenfalls deutlich alkoholisiert. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem wurde bei der Durchsuchung eine geringe Menge Marihuana gefunden. Der 43-Jährige wurde zur Durchführung einer Blutentnahme zur Dienststelle gebracht. Neben dem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr muss er sich außerdem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem Besitz von Betäubungsmitteln verantworten. Ihm wurde vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen.

Zusätzlich mussten zwei E-Scooter Fahrer aufgrund ihrer Alkoholisierung beanstandet und ihre Weiterfahrt unterbunden werden. Hier lag der festgestellte Atemalkoholwert im Ordnungswidrigkeitenbereich.

 

Auffällig ist, dass ein großer Teil der festgestellten Verstöße beim Fahren mit E-Scootern vorliegen. Bereits im Oktober 2022 wurde hierzu eine Präventionskampagne durch die Polizeiinspektion Regensburg Süd gestartet. Hierfür wurde mittels einer Plakataktion, vorrangig in Diskotheken und Bars, aber auch in den Hoch- und Berufsschulen, die Promillegrenzen in Erinnerung gerufen.

Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt und somit die gleichen Grenzwerte gelten, wie beim Führen von Autos.

 

PI Regensburg Süd / MB

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