Fr, 10.02.2017 , 14:00 Uhr

Regensburg: Tote Möwe - H5 N8 Verdacht bestätigt

Der Verdacht auf Geflügelpest hat sich bei der toten Möwe, die an der Steinernen Brücke gefunden wurde, bestätigt: Das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts hat das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 - auch Geflügelpest genannt - nachgewiesen.

Am Dienstag, 7. Februar 2017, hatte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen mitgeteilt, dass bei einer an der Steinernen Brücke aufgefundenen toten Möwe das aviäre Influenza-A Virus des Subtyps H5 nachgewiesen wurde. Der amtliche Verdacht auf den Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel wurde ausgesprochen und wiederum um den Fundort ein Wildvogel-Geflügelpest-Sperrbezirk (Radius drei Kilometer) und ein Beobachtungsgebiet (Radius zehn Kilometer) eingerichtet. Somit befinden sich zusätzlich zu den bereits bestehenden Sperrgebieten nun auch Teile der Stadt im Osten und Süden im Wildvogel-Geflügelpest-Sperrgebiet. Sowohl der neu ausgewiesene Sperrbezirk als auch das Beobachtungsgebiet erstrecken sich auch auf das Gebiet des Landkreises Regensburg. Die am LGL untersuchten Proben der gefundenen Möwe wurden an das Friedrich-Loeffler-Institut nach Greifswald zur weiteren Differenzierung geschickt. Das Ergebnis hierzu ging am Freitag, 10. Februar, bei der Stadt Regensburg ein.

 

 

 

Auflagen für Restriktionszonen

Innerhalb der bestehenden und neu hinzugekommenen Restriktionszonen dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern, es gilt strikte Aufstallungspflicht. In den Geflügelpest-Restriktionszonen dürfen gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder eingeführt noch ausgeführt werden. Die Anordnungen gelten bis auf weiteres. Sie sind der entsprechenden Allgemeinverfügung unter www.regensburg.de zu entnehmen. Ebenso sind hier die genauen Grenzverläufe der Restriktionszonen ersichtlich.

Es wird nochmals ausdrücklich daran erinnert, dass im gesamten Stadtgebiet eine allgemeine Aufstallungspflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögel anderer Arten gelten. Außerdem haben Tierhalter dem Umweltamt der Stadt Regensburg unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendete Wasservögel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen, Reiher etc.) dem Umweltamt unter der Rufnummer 507-3319 zu melden. Gleiches gilt für den Fall, dass verendete Wildvögel anderer Arten (zum Beispiel Singvögel, Tauben) in ungewöhnlich hoher Anzahl zu verzeichnen sind. Außerhalb der Bürozeiten steht für diese Meldungen die Berufsfeuerwehr der Stadt Regensburg zur Verfügung. Tote Wildvögel sollten nicht ohne Schutzhandschuhe berührt werden!

 

Video: Im Landkreis Straubing-Bogen mussten heute 10.000 Tiere aufgrund eines Vogelgrippe-Falls getötet werden.

 

 

Fälle betreffen auch den Landkreis Regensburg

In der Stadt Regensburg gibt es einen weiteren Verdachtsfall von Geflügelpest bei einem Wildvogel. Daher gilt im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort (Innenstadt/Steinerne Brücke) der verendeten Möwe ein von der Stadt eingerichteter „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich - wie schon im Fall der am Pfaffensteiner Wehr verendeten Wildgans - über das gesamte Stadtgebiet hinaus auch auf Teile des Landkreises Regensburg und überschneidet sich größtenteils mit dem Beobachtungsgebiet, welches das Landratsamt anlässlich des ersten Wildvogelgeflügelpest-Falles festgelegt hatte. Betroffen sind erneut die Gemeinden Obertraubling, Pentling, Barbing, Pettendorf, Pielenhofen, Sinzing, Tegernheim, Wenzenbach, Wolfsegg und Zeitlarn, die Märkte Donaustauf, Lappersdorf, Nittendorf und Regenstauf sowie die Stadt Neutraubling mit insgesamt über 190 Ortsteilen. Hinzugekommen ist lediglich die Gemeinde Mintraching mit dem Ortsteil Rosenhof.

 

Das Landratsamt erlässt daher keine neue Allgemeinverfügung. Die am 01.02.2017 verfügte Allgemeinverfügung wird lediglich erweitert und die darin enthaltenen Regelungen entsprechend verlängert. Die Hauptzufahrtswege zum Beobachtungsgebiet sind erneut durch Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ ausgewiesen. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den in der Restriktionszone geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-regensburg.de innerhalb der aktuellen Pressemitteilung als PDF-Dokument hinterlegt.

 

 

Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Straubing-Bogen betrifft den südlichen Landkreis Regensburg

Aufgrund des festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand mit rund 10 000 Tieren in der Stadt Geiselhöring hat das Landratsamt Straubing-Bogen im Umkreis von drei, beziehungsweise zehn Kilometern um das betroffene Anwesen „Geflügelpest“-Restriktionszonen eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Landkreisgrenze hinaus auch auf das Gebiet des Landkreises Regensburg und betrifft die Gemeinden Aufhausen, Mötzing, Riekofen und Sünching sowie den Markt Schierling mit insgesamt 27 Ortsteilen. An den Hauptzufahrtswegen wird das Landratsamt Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Geflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar anbringen. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie die geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Sie ist ebenfalls unter www.landkreis-regensburg.de innerhalb der aktuellen Pressemitteilung als PDF-Dokument hinterlegt.

 

Innerhalb der Geflügelpest-Restriktionszonen dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern, es gilt strikte Aufstallungspflicht. Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder eingeführt noch ausgeführt werden. Die Anordnungen gelten bis auf weiteres.

 

 

Aktuell vier bestätigte Fälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg

Aktuell gibt es im Landkreis Regensburg vier bestätigte Fälle von Geflügelpest: zwei Fälle in Hausgeflügelbeständen und zwei Fälle bei Wildvögeln. Am Samstag, den 28.01.2017, wurde bei einer verendeten Hausgans aus dem Bestand eines Hobbygeflügelhalters im Markt Lappersdorf der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg bestätigt. Es folgten zwei Fälle von Wildvogel-Geflügelpest am Donnerstag, den 02.02.2017. Bei einer an der Naab (Gemeinde Pettendorf-Deckelstein) aufgefundenen Wildgans und bei einem an der Donau (Gemeinde Pentling-Unterirading) verendeten Schwan hatte das Friedrich-Loeffler-Institut ebenso die hochpathogene Form des Virus H5 N8 festgestellt. Das Landratsamt errichtete „Geflügelpest“- (Lappersdorf) beziehungsweise „Wildvogelgeflügelpest“-Restriktionszonen (Pettendorf und Pentling). Im Falle der vier verendeten Hühner eines Hausgeflügelbestandes mit über 100 Tieren in der Gemeinde Zeitlarn wurde am 04.02.2017 die hochpathogene Form des Aviären Influenza Virus Subtyp H5N8 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald nachgewiesen. Bereits nach Eingang der Verdachtsmeldung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Freitagabend (03.02.2017) hatte das Veterinäramt umgehend die erforderlichen Maßnahmen laut Geflügelpestverordnung ergriffen. Der Bestand wurde sofort gesperrt, die Tiere im Verlauf des Samstags (04.02.2017) gekeult und ein weiterer„Geflügelpest“-  Sperrbezirk eingerichtet. Bei den umfangreichen amtstierärztlichen Untersuchungen in den Sperrbezirken wird das Veterinäramt von den benachbarten Landkreisen und vom LGL personell unterstützt.

 

 

Aktuell vier Sperrbezirke und acht Beobachtungsgebiete im Landkreis Regensburg

Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in der Stadt Regensburg sowie in den benachbarten Landkreisen Schwandorf und Straubing-Bogen hat das Landratsamt Regensburg neben den bereits erwähnten „Geflügelpest“- (Lappersdorf und Zeitlarn) beziehungsweise „Wildvogelgeflügelpest“-Restriktionszonen (Pettendorf und Pentling) vier weitere Beobachtungsgebiete im Landkreis Regensburg eingerichtet.

 

Hier die Restriktionszonen im Überblick

 

Pressemitteilungen/MF/MB

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