In Regensburg fiel heute vor dem Verwaltungsgericht ein Urteil, das nicht nur viele Betreiber von Eisdielen in der Stadt interessieren dürfte. Es geht um Freisitze, also Sitzgelegenheiten vor den Eisdielen. Der Betreiber der Eisdiele „Stenz“ klagte gegen die Stadt Regensburg, weil diese ihm derzeit keine Kombination von Stehtischen und Barhockern vor dem Geschäft erlaubt. Die Regelungen in Regensburg sind aufgrund des Welterbestatus der Altstadt streng. Es gibt eine Satzung für Schilder und auch eine sogenannte Freisitzsatzung- Das soll verhindern, dass das Altstadtflair durch zu viele oder zu hohe Aufsteller und Stühle beeinträchtigt wird.
Heute beschäftigte der Fall das Regensburger Verwaltungsgericht:
MF