Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer informierte in nichtöffentlicher Sitzung über den aktuellen Stand der Gespräche mit den Eigentümern. Die vorgeschlagenen nächsten Schritte wurden einstimmig beschlossen.
Im Mittelpunkt steht die künftige Umnutzung des Areals in der Regensburger Altstadt. Auch ein möglicher Erwerb des Grundstücks durch die Stadt bleibt weiterhin Bestandteil der ergebnisoffenen Verhandlungen.
Das ehemalige Kaufhaus am Neupfarrplatz 8 verteilt sich auf mehrere Flurnummern mit unterschiedlichen Eigentümern. Ein größerer Teil gehört der Kaufhof Regensburg GmbH. Ein weiterer Teil befindet sich im Besitz einer Erbengemeinschaft, wobei ein Erbbaurecht zugunsten der Kaufhof Regensburg GmbH besteht.
Die Gespräche zwischen Stadt und Eigentümern laufen bereits seit März 2025. Zuvor hatte sich ein kolportierter Verkauf zur Umnutzung in ein islamisches Kulturzentrum als haltlos erwiesen. Seit April 2025 verlaufen die Verhandlungen mit der Haupteigentümerin laut Stadt konstruktiv, bislang jedoch ohne abschließende inhaltliche Lösung. Auf Eigentümerseite führt seit April 2025 Rechtsanwalt Roland Koch die Gespräche.
Über Details wurde Stillschweigen vereinbart. Die Oberbürgermeisterin betonte: „Daran halten wir uns natürlich. Umso wichtiger ist es mir, dem Stadtrat als gewählter Vertretung der Bürgerinnen und Bürger immer wieder nichtöffentlich zu berichten. Wenn Ergebnisse vorliegen, werden diese unverzüglich dem Stadtrat vorgelegt und anschließend – in Abstimmung mit den Gesprächspartnern – auch die Öffentlichkeit zügig informiert.“
Der Stadtrat sprach sich klar dafür aus, die Eigentümer sowie mögliche Projektentwickler und Investoren bei der Neuausrichtung des Areals zu unterstützen.
Die Verwaltung wird nun das bestehende Nachnutzungskonzept auf Grundlage der geltenden Sanierungsziele weiter konkretisieren. Zusätzlich prüft die Stadt ein strukturiertes Verfahren, um gezielt interessierte Projektentwickler und Investoren anzusprechen. Auch eine Mitwirkung der Stadt bei einem möglichen Eigentumswechsel aller Gebäudeteile in eine einheitliche Hand bleibt eine Option.
Anfang 2025 hatte die Stadt laut Oberbürgermeisterin planungsrechtlich reagiert. Sowohl die Fortschreibung der Sanierungssatzung als auch die Aufstellung eines Bebauungsplans am Neupfarrplatz seien notwendig gewesen.
Maltz-Schwarzfischer erklärte: „Leider wurde die Stadt Regensburg Anfang 2025 zunächst gezwungen, alle planungsrechtlichen Daumenschrauben anzuziehen. Sowohl die Fortschreibung der Sanierungssatzung als auch die Aufstellung des Bebauungsplans am Neupfarrplatz haben die erhoffte Wirkung gezeigt. Seitdem laufen unsere Gespräche mit den Eigentümern auf einer anderen Basis, auch wenn ich mir für Regensburg schnellere und spürbare Zugeständnisse für die Altstadt und unsere Bürgerinnen und Bürger erhofft hätte. Die Stadt will eine wirtschaftlich sinnvolle Umnutzung und wird diese weiter unterstützen. Mit der heutigen Beschlusslage haben wir einen großen Schritt in diese Richtung getan.“
Mit dem aktuellen Bericht und den gefassten Beschlüssen sieht sich die neue Stadtspitze gemeinsam mit dem Stadtrat in der Lage, die Neuausrichtung des Areals am Neupfarrplatz 8 zügig voranzutreiben und eine positive Entwicklung der Regensburger Altstadt weiterzuführen.
Zudem verwies die scheidende Oberbürgermeisterin auf die Genehmigung des sogenannten „Haushalts der Vernunft“ Anfang März. Damit seien die finanziellen Grundlagen geschaffen, um die geordnete Entwicklung in der Altstadt aktiv zu begleiten. Abschließend sagte sie: „Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei den Eigentümern für die Erlaubnis, die sehr erfolgreiche Plakatierung an den Schaufenstern der ehemaligen Galeria demnächst neu auflegen zu dürfen.“
PM Stadt Regensburg / KH