Grund dafür sind der Feiertag zum Tag der Deutschen Einheit sowie der anschließende Brückentag.
Keine Säumnisgebühren
Während der beiden Schließtage entstehen den Leserinnen und Lesern keine Säumnisgebühren. Ausgeliehene Medien, die eigentlich an diesen Tagen zurückgegeben werden müssten, können stattdessen am nächsten Öffnungstag zurückgebracht werden. Das Rückgabedatum verschiebt sich automatisch.