Die Stadt Regensburg wird bis zum Beginn der gesetzlich besonders geschützten Vogelbrutzeit am 28. Februar rund 340 Bäume fällen.
250 dieser Bäume im gesamten Stadtgebiet müssen deshalb gefällt werden, weil sie in einem so schlechten Gesundheitszustand sind, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. 107 davon fallen unter die Baumschutzverordnung. In der Mehrzahl weisen sie Krankheiten oder Morschungen auf. Häufig sind sie von holzzerstörenden Pilzen, wie zum Beispiel dem Brandkrustenpilz oder dem Hallimasch befallen.
Das Gartenamt bemüht sich so lange wie möglich um den Baumerhalt. Dazu werden lebensverlängernde Maßnahmen wie Kronenentlastungsschnitte, der Einbau von Kronensicherungen oder Bodenverbesserungen im Wurzelbereich durchgeführt. Wenn die Bäume aber nicht mehr ausreichend stand- bzw. bruchsicher sind, müssen sie letztlich aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Das kann beispielsweise bei totem und morschem Holz oder wegen Baumkrankheiten wie dem Eschen- und dem Lindentriebsterben der Fall sein.
Derartige Baumkrankheiten breiten sich leider zunehmend aus. Ein Grund dafür sind zunehmende Wetterextreme im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Generell leiden Stadtbäume unter meist schlechten Standortbedingungen. Das macht sie anfälliger für Krankheiten aller Art.
Regelmäßige Baumkontrolle und die laufenden Baumpflegearbeiten des Gartenamtes dienen dazu, mögliche Risiken zu mindern und Vorsorge für den städtischen Baumbestand der Zukunft zu treffen. So werden Baumerkrankungen frühzeitig erkannt – auch wenn sie von außen in manchen Fällen nicht sichtbar sind.
Um den Bürgerinnen und Bürgern das Thema Stadtbäume zu veranschaulichen, bietet das Gartenamt im Rahmen des Gartenkursprogrammes am 30. Mai 2017 um 18.30 Uhr eine Führung durch den dendrologischen Baumpfad an. Treffpunkt ist der Eingangsbereich zum Villapark an der Adolf-Schmetzer-Straße. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Rund 90 der Fällungen stehen in Zusammenhang mit Bauprojekten, insbesondere mit dem zweiten Bauabschnitt für den Hochwasserschutz am Aubach. Um die erforderlichen Flächen für die Gewässeraufweitung sowie die Erd- und Brückenbauarbeiten frei zu machen, müssen entlang des Baches zwischen Obertraublinger Straße und Hochwasserrückhaltebecken rund 65 Bäume gefällt werden. Der betroffene Bereich wird nach Abschluss der Tiefbauarbeiten – voraussichtlich ab dem Frühjahr – gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan für das Projekt neu bepflanzt.
Weitere Bauprojekte, die jeweils vereinzelte Baumfällungen bzw. Rodungsarbeiten erforderlich machen, sind etwa der neue Fahrradweg entlang der D.-Martin-Luther-Straße, die Umgestaltung des Dachauplatzes, die Bebauung der ehemaligen Nibelungenkaserne, die Klassenzimmercontainer an der Schule Schwabelweis sowie der neue Fuß- und Radwegesteg an der Ostumgehung.
Die Regelungen der Baumschutzverordnung gelten selbstverständlich auch für städtische Arbeiten. Die Fällgenehmigung liegt für alle Bäume vor, die der Baumschutzverordnung unterliegen. Bei den anderen Bäumen ist keine Erlaubnis nötig. Der Verlust von Bäumen muss nach der Baumschutzverordnung durch Baumpflanzungen ausgeglichen werden. Das Gartenamt erbringt diesen Ausgleich durch die Pflanzung von mehreren hundert Jungbäumen bis zum Jahresende.
Foto: Symbolbild
Pressemitteilung Stadt Regensburg