Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Telefonbetrüger erhoben. Den beiden Männern im Alter von 29 und 48 Jahren wird vorgeworfen, seit Ende Juli 2025 in 17 Fällen als Abholer tätig gewesen zu sein. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 500.000 Euro.
Ermittelt wird wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 14 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in drei Fällen. Beide Männer sitzen seit August 2025 in Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Ermittler soll die Gruppierung ältere Menschen im gesamten Bundesgebiet mit sogenannten Schockanrufen getäuscht haben. Den Opfern wurde am Telefon vorgespielt, ein naher Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und müsse in Untersuchungshaft, falls keine Kaution hinterlegt werde.
Die beiden Beschuldigten sollen anschließend Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände bei den Opfern abgeholt haben.
Ausgangspunkt der umfangreichen Ermittlungen war ein Betrugsversuch am 14.08.2025 in Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen. Eine damals 65-jährige Frau durchschaute den Betrug und informierte sofort die Polizei.
Die geplante Übergabe der vermeintlichen Beute konnte daraufhin überwacht werden. Einer der Beschuldigten wurde direkt am Wohnanwesen der Frau festgenommen. In der Folge spielte die Geschädigte weiterhin Kooperation vor, sodass ein weiterer Tatverdächtiger zur Abholung erschien und ebenfalls festgenommen werden konnte.
In den folgenden Monaten werteten die Ermittler unter anderem GPS-Daten sowie die sichergestellten Mobiltelefone der Beschuldigten aus. So konnten Bewegungsprofile erstellt und mit weiteren 16 Taten im gesamten Bundesgebiet in Verbindung gebracht werden.
Die entsprechenden Verfahren wurden aus anderen Regionen nach Regensburg abgegeben und sind nun Teil der erhobenen Anklage.
Am 19.03.2026 reichte die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage beim Landgericht Regensburg ein. Das Gericht entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Einer der Beschuldigten gab an, er sei von einer ihm unbekannten Person angesprochen worden, um eine Tasche abzuholen. Der zweite Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.
Für beide Männer gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Regensburg / MF