Do., 21.02.2019 , 12:06 Uhr

Regensburg: Staatsanwaltschaft bestätigt weitere Anklagen gegen Joachim Wolbergs

Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat zwei weitere Anklagen gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs bestätigt. In einer Presssemitteilung beschreibt Oberstaatsanwalt Markus Pfaller, der auch als Pressesprecher der Behörde fungiert, dass jetzt das Landgericht Regensburg entscheiden muss, ob die Anklagen zugelassen werden. Das Gericht soll außerdem entscheiden, ob die Verfahren möglicherweise mit einem bereits seit Oktober beim Landgericht anhängigen Verfahren zusammengelegt werden können. Über die Eröffnung dieses Verfahrens hat das Landgericht laut Gerichtssprecher noch nicht entschieden.

Am Donnerstagmorgen hat sich die Verteidigung von Joachim Wolbergs in einer Presseerklärung geäußert.

Sie kritisieren hierbei die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, dass diese das Verfahren "... mit einer unnötigen und rechtlich hochproblematischen Verfahrenstrennung hinsichtlich der von Anfang an ins Visier genommenen drei Bauträger künstlich aufgespalten" habe. Die Verteidigung fügt an, dass durch diese "häppchenweise" erhobenen Vorwürfe die Suspendierung unnötig in die Länge gezogen werde und dass dadurch eine "... endgültige Entfernung aus dem Amt ..." erreicht werden solle. 

Auch die Zeitpunkte der Anklagen werden in diesem Zusammenhang zur Sprache gebracht. Die Verteidigung bezieht sich darauf, dass sich die beiden neuen Anklagen vom 25.01.19 und 01.02.19 auf den dritten Bauträger beziehen würden, welcher auch bereits im Juni 2016 durchsucht worden sei. 

Abschließend fasst die Verteidigung von Wolbergs zusammen: 

"Wir gehen davon aus, dass das Landgericht Regensburg mit anstehender Entscheidung über die Zulassung dieser Anklagen diesem ebenso durchsichtigen wie inakzeptablen Vorgehen der Staatsanwaltschaft einen Riegel vorschieben wird. Unabhängig davon ist zu betonen, dass auch diese seit jeher bekannten, gleichwohl vorgehaltenen und der Öffentlichkeit gezielt getrennt präsentierten Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren." - Pressemitteilung Verteidigung Wolbergs

Die Staatsanwaltschaft hatte sich bereits am Mittwochnachmittag geäußert und teilt mit, dass mit Blick auf den aktuell laufenden Strafprozess gegen Joachim Wolbergs keine weiteren Auskünfte erteilt, beziehungsweise Interviews zum Thema gegeben werden können.

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft:

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen auffälliger Parteispenden weitere Teilermittlungskomplexe im Januar und Februar 2019 abgeschlossen und zwei Anklagen zum Landgericht Regensburg gegen Oberbürgermeister Wolbergs und drei weitere Angeschuldigte erhoben. Dem Angeschuldigten Wolbergs wird in einer Anklage Vorteilsannahme in drei Fällen, den beiden Unternehmern aus Regensburg Vorteilsgewährung in drei Fällen zur Last gelegt. In einer weiteren Anklage wird Wolbergs sowie einem der beiden vorgenannten Unternehmer aus Regensburg und einem ehemaligen Geschäftsführer innerhalb eines Immobilienkonzerns aus Mittelfranken Bestechlichkeit bzw. Bestechung zur Last gelegt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht einerseits der hinreichende Verdacht, dass der vom Angeschuldigten Wolbergs geführte SPD-Ortsverein Regensburg-Stadtsüden zu drei verschiedenen Zeitpunkten zwischen Dezember 2012 und Februar 2014 finanzielle Zuwendungen in Höhe von insgesamt 80.000 EUR von zwei Geschäftsführern aus der Regensburger Bau- und Immobilienbranche und zwei von ihnen geführten Unternehmen erhielt, um die Unterstützung des Angeschuldigten Wolbergs als Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der Stadt bei den von den Unternehmern mit ihren verschiedenen Firmen in Regensburg betriebenen Vorhaben zu sichern. Dies soll dem Angeschuldigten Wolbergs bei Annahme der Spenden auch bewusst gewesen sein. Der Gesamtbetrag soll dabei von den beiden Personen und den beiden von ihnen geführten Unternehmen in Einzelspenden geleistet worden sein, die jeweils unterhalb der Grenze der Veröffentlichungspflicht für Parteispenden lagen.

Andererseits sollen einer der vorgenannten Unternehmer aus Regensburg und ein ehemaliger Geschäftsführer aus einem Immobilienkonzern aus Mittelfranken eine Spende eines Unternehmens aus diesem Immobilienkonzern in Höhe von 5.000 € an den SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden vermittelt bzw. veranlasst haben. Die Spende soll dazu gedient haben, den Angeschuldigten Wolbergs für eine Änderung eines Bebauungsplans im Regensburger Stadtosten zu gewinnen, damit das dort von dem Unternehmen aus Mittelfranken geplante Vorhaben genehmigungsfähig wird. Dem Angeschuldigten Wolbergs soll das von dem Unternehmen aus Mittelfranken verfolgte Projekt sowie dessen fehlende Genehmigungsfähigkeit bekannt gewesen sein. Auch soll er spätestens bei der Spendenzusage erkannt haben, dass das Unternehmen aus Mittelfranken und der Regensburger Unternehmer auf seine Unterstützung bei der notwendigen Änderung des Bebauungsplans für dieses Projekt hofften.

Das Landgericht Regensburg hat nunmehr über die Zulassung der Anklageschriften der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Das Gericht hat ferner über den Antrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, die im Oktober 2018 und aktuell nach Abschluss der jeweiligen Ermittlungen zur Anklage gebrachten Verfahren gegen den Angeschuldigten Wolbergs aus prozessökonomischen Gründen zur Durchführung einer gemeinsamen Verhandlung zu verbinden.

Trotz der jetzt erhobenen Anklagen gilt für die Angeschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung.

 

Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Regensburg

 

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