Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Bienenlarven befällt und für den Menschen ungefährlich ist. Um die Ausbreitung zu verhindern, gelten innerhalb des Sperrgebiets strenge Schutzmaßnahmen.
Pflichten für Bienenhalter im Sperrgebiet
Alle Bienenhalter im betroffenen Gebiet müssen ihre Bienenstände und Bienenvölker unverzüglich beim Veterinärwesen der Stadt Regensburg melden. Zudem ist eine Untersuchung durch das Umweltamt verpflichtend.
Kontakt für Bienenhalter:
Veterinaeramt.StadtR@regensburg.de
(0941) 507-3319
Strenge Regelungen im Sperrbezirk
Innerhalb des Sperrbezirks gilt:
– Bewegliche Bienenstände dürfen nicht versetzt werden
– Kein Transport von Bienen, Waben, Wachs, Honig oder Gerätschaften
– Keine neuen Bienenvölker dürfen in das Gebiet eingebracht werden
– Nicht mehr besetzte Waben sind dicht zu verschließen
Diese Maßnahmen gelten, bis das Veterinäramt den Ausbruch für erloschen erklärt. Die entsprechende Allgemeinverfügung mit weiteren Details wird in der kommenden Woche auf der Website der Stadt Regensburg veröffentlicht.
Hintergrundinformationen zur Faulbrut
Weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut (AFB) sind auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) abrufbar:
www.lgl.bayern.de