Do, 05.09.2019 , 08:07 Uhr

Regensburg: SPD senkt Veröffentlichungsgrenze bei Parteispenden

Die SPD Regensburg setzt im Kommunalwahlkampf 2020 auf mehr Transparenz bei Parteispenden. Der Stadtverband habe beschlossen, die Veröffentlichungsgrenze zu senken, sagte OB-Kandidatin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Demnach werden Personen, die über 1000 Euro spenden, namentlich auf der Homepage der Partei veröffentlicht. Laut Gesetz müssen erst Spenden über 10 000 Euro veröffentlicht werden.

Damit zieht die SPD Konsequenzen aus dem Parteispendenskandal um den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. Dieser wurde 2014 für die SPD zum Stadtoberhaupt gewählt, ist aus der Partei aber in diesem Frühjahr ausgetreten.

Auch die Gesamtsumme der Spenden unter 1000 Euro, die Anzahl und durchschnittliche Höhe dieser Spenden sowie die höchste und die niedrigste Spende unter 1000 Euro werden bei der SPD Regensburg veröffentlicht. Zudem liege die Organisation des Wahlkampfes nun ausschließlich beim Vorstand des Stadtverbands und nicht mehr in den Händen eines Ortsvereins.

Diese Regelungen, die sich die Regensburger SPD auferlegt hat, gehen deutlich über die bundesweit geltenden hinaus. Mit ihren Maßnahmen stößt die Partei auf Zustimmung bei Organisationen wie Lobbycontrol oder Transparency International Deutschland, die seit Jahren strengere Regelungen fordern.

Weiter sagte Maltz-Schwarzfischer, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, werde der Kassier regelmäßig in Vorstandssitzungen über Spenden berichten. Dieser Bericht werde ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht.

Die Partei habe sich intensiv mit dem Thema befasst. So will sie besonders auf eine mögliche Unvereinbarkeit mit lokalpolitischen Zielen des Stadtverbands und mit den Grundwerten der SPD sowie auf das Vertrauen der Bürger in die Integrität des Stadtverbands achten. Außerdem soll die Gefahr der versuchten Verschleierung der Herkunft von Spenden bedacht werden.

Maltz-Schwarzfischer ist Zweite Bürgermeisterin und führt die Amtsgeschäfte, seit Wolbergs im Zuge der Parteispendenaffäre um seine Person Anfang 2017 von der Landesanwaltschaft suspendiert wurde.

 

Die Mitteilung der Regensburger SPD

Aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten Kommunalwahlkampf hat sich die Regensburger SPD selbst strikte Vorgaben zum Umgang mit Parteispenden auferlegt, die weit über die Vorschriften hinausgehen.

Während nach dem Parteiengesetz erst Spenden ab 10.000 Euro namentlich veröffentlicht werden müssen, wird die Regensburger SPD folgende Informationen auf ihrer Homepage bereitstellen:

 

OB Kandidatin Gertrud Maltz-Schwarzfischer betont außerdem, dass der Wahlkampf grundsätzlich aus bereits bestehendem Vermögen und mit Spenden finanziert werden wird und dass keine Schulden aufgenommen werden.

Um größtmögliche Transparenz nach innen und außen zu gewährleisten, liegt die

Organisationshoheit des Kommunalwahlkampfs in Zukunft ausschließlich beim Stadtverbandsvorstand und nicht mehr bei einem einzelnen Ortsverein. Im Anhang finden Sie die von der Regensburger SPD beschlossenen Regeln zum Umgang mit Parteispenden.

 

Beschluss der Regensburger SPD zum Umgang mit Spenden

Regelungen zu Spenden der SPD Regensburg für den Kommunalwahlkampf 2020

  1. Der Stadtverband hat die Organisationshoheit über den Kommunalwahlkampf inne. Insbesondere trifft der Stadtverband strategische Entscheidungen und verfügt über den Wahlkampfhaushalt.
  2. Die Wahlkampffinanzierung erfolgt grundsätzlich aus schon bestehendem Vermögen und Spenden. Eine Finanzierung, die mit Rückzahlungsverpflichtungen verbunden ist, muss durch den Stadtverbandsvorstand beschlossen werden.
  3. Ab einer Höhe von 1000 Euro wird der Spender gefragt, ob er mit einer namentlichen Veröffentlichung seiner Spende einverstanden ist. Ist er dies nicht, wird die Spende zurückgewiesen. Außerdem ist die Annahme jeder Spende über 1000 Euro durch den Stadtverbandsvorstand zu genehmigen.
  4. Der Kassier berichtet regelmäßig in den Vorstandssitzungen über eingegangene

Spenden. Der Bericht des Kassiers umfasst

  1. die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden
  2. Die Gesamtsumme der Spenden unter jeweils 1000 Euro, die Anzahl dieser Spenden, die durchschnittliche Höhe dieser Spenden, die höchste und die niedrigste Spende unter 1000 Euro.
  1. Diese Berichte des Kassiers wird nach Genehmigung durch den Stadtverbandsvorstand der Öffentlichkeit auf der Homepage des Stadtverbandes bekannt gemacht. Ebenfalls dort bekannt gemacht werden alle Spenden über 1000 Euro und zwar mit Namen der Spender.
  2. Bei der Beschlussfassung über Spendenannahme werden i.S.d. § 3 Abs. 5 Nr. 7, Abs. 6 BFinO SPD besonders berücksichtigt:
    1. die mögliche Unvereinbarkeit mit lokalpolitischen Zielen des Stadtverbands
    2. die mögliche Unvereinbarkeit mit Grundwerten der SPD
    3. das Vertrauen der Bürger*innen in die Integrität des Stadtverbands
    4. die Gefahr der versuchten Verschleierung der Herkunft von Spenden.
  3. Diese Regelung gilt ab sofort bis 31.12.2020 bzw. bis zur endgültigen Abrechnung des Wahlkampfes.

 

dpa/Mitteilung der SPD

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