Am Freitag-Abend kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg auf der BAB A 3 einen österreichischen Sattelzug, der von einem 36jährigen Serben gesteuert wurde. Hierbei konnte festgestellt werden, daß der Fahrer zum Kontrollzeitpunkt mit der Fahrerkarte eines anderen Lkw-Fahrers fuhr, der sich überhaupt nicht in diesem Lkw befand.
Auf der Fahrerkarte werden die vorgeschriebenen Lenk- und Pausenzeiten der jeweiligen Fahrer gespeichert. Die Auswertung seiner eigenen sowie der unrechtmäßig benutzten fremden Karte ergab, dass der Serbe seit ca. 78 Stunden am Steuer saß und seine längste Pause 5 ½ Stunden betrug. In diesem Zeitraum hätten mindestens 4 Pausen von mindestens 9 Stunden Länge eingebracht werden müssen. Im weiteren wurde festgestellt, daß die vorgezeigte Genehmigung zur Durchführung internationaler Gütertransporte gefälscht war. Zudem konnte der Serbe kein gültiges Visum vorweisen, welches ihn zum Aufenthalt in Deutschland bzw. der EU berechtigt hätte. Außerdem wurden noch diverse arbeitsrechtliche Verstöße seitens des österreichischen Arbeitgebers des Serben festgestellt.
Da dem Serben selbstverständlich die Weiterfahrt untersagt wurde, reiste sein österreichischer Arbeitgeber eigens nach Regensburg an, um seinen Lkw selbst weiter zu steuern. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durfte er dies jedoch erst, nachdem er für sich und seinen angestellten Fahrer eine Sicherheitsleistung im hohen vierstelligen Bereich hinterlegt hatte. Der Serbe muss außerdem nachweisen, daß er Deutschland innerhalb von 24 Stunden verlassen hat.
PM / NS