Gleich zwei Betrügern kam die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg auf die Spur.
Im ersten Fall schloss ein im Landkreis Regensburg ansässiger Bauunternehmer über zwei Jahre hinweg mehrere Werkverträge mit Firmen ab. Tatsächlich lagen jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für derartige Verträge nicht vor, da unter anderem die Gewerke nicht abgegrenzt waren und die Werkarbeitnehmer ihre Arbeitszeit nicht eigenständig festlegen konnten. Somit lag eine illegale Arbeitnehmerüberlassung mit der Folge vor, dass der Unternehmer die Sozialversicherungsbeiträge für diese „Scheinwerkarbeitnehmer“ nicht entrichtete. Dadurch sparte er sich Sozialabgaben in Höhe von ca. 150.000,– €.
Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000,– €. Für den entstandenen Schaden muss der Angeklagte ebenfalls aufkommen. Weiterhin wurde der Beschuldigte wegen Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ohne die erforderliche Genehmigung zu einer Geldstrafe von 10.000,– € verurteilt.
Im zweiten Fall überführten die Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg einen 49-jährigen Bauunternehmer, ebenfalls aus dem Landkreis Regensburg, und dessen 44-jährige Ehefrau. Der Unternehmer, der seine Firma offiziell auf seine Ehefrau angemeldet hatte, beschäftigte über mehrere Jahre hinweg Arbeitnehmer, die er nur teilweise oder gar nicht bei den Sozialversicherungen anmeldete. Dadurch ersparte er sich Sozialabgaben in Höhe von ca. 4.000,– €.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer und seine Frau jeweils zu einer vierstelligen Geldstrafe. Für den entstandenen Schaden müssen die beiden Angeklagten ebenfalls aufkommen.
PM/MF