Mo., 05.01.2026 , 15:18 Uhr

Regensburg: Sanierungsgebiet „Obermünsterviertel“ – Frist bis 2033 verlängert

Der Regensburger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 einstimmig beschlossen, die Frist zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Obermünsterviertel“ zu verlängern. Die neue Frist gilt jetzt bis zum 31. Dezember 2033.

Sanierungsgebiet „Obermünsterviertel“ – Frist bis Ende 2033 verlängert

Das Sanierungsgebiet besteht bereits seit 2011. Ziel der Maßnahme ist es, bei der weiteren Entwicklung des Viertels die sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Stadt in Einklang zu bringen.

Verzögerung durch andere Altstadtprojekte

Die Sanierungsarbeiten im Obermünsterviertel mussten zunächst zurückgestellt werden, da in anderen Bereichen der Regensburger Altstadt dringende Maßnahmen Vorrang hatten. Mit dem Planungsbeschluss zur Neugestaltung der Obermünsterstraße und des Obermünsterplatzes, der im kommenden Frühjahr erwartet wird, soll der Projektfortschritt nun sichergestellt werden.

Sanierungsziele noch nicht erreicht

Nach Angaben der Stadt Regensburg sind die wesentlichen Sanierungsziele bislang noch nicht im gewünschten Maß erreicht worden. Die zu Beginn festgestellten städtebaulichen Missstände konnten bis heute nicht vollständig behoben werden. Die Stadt sieht daher weiterhin Handlungsbedarf bei Themen wie Bebauung, Klima, Stadtgestaltung, Grünflächen, Verkehr und Parkierung.

Sanierung bis 2033 – Fokus auf Obermünsterstraße und Obermünsterplatz

Besonders im Bereich der Obermünsterstraße und des Obermünsterplatzes besteht dringender Handlungsbedarf. Die Stadt plant hier eine umfassende Sanierung ab 2028, die bereits jetzt durch temporäre Sofortmaßnahmen vorbereitet wird.

Weil die Planungs- und Investitionszeiträume länger ausfallen als ursprünglich vorgesehen, hat der Stadtrat die Verlängerung um acht Jahre beschlossen. Damit ist die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen bis Ende 2033 geplant.

 

Weitere Informationen

Die Beschlussvorlage ist in voller Länge unter https://srv19.regensburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22130 einsehbar.

Die Sanierungssatzung kann unter www.regensburg.de/stadtrecht/604653/satzung-ueber-die-foermliche-festlegung-des-sanierungsgebietes-obermuensterviertel-der-stadt-regensburg-vom-11-juli-2011.html und auch beim Amt für Stadtentwicklung (D.-Martin-Luther-Straße 1, Zimmer 1.051, Telefon (0941) 507-1662) eingesehen werden.

Stadt Regensburg/JM

 

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