In Regensburg hat die Polizei mehrere Elektrofahrräder kontrolliert und dabei erhebliche Verstöße festgestellt. Insgesamt erwarten fünf Personen Strafanzeigen, nachdem ihre Fahrzeuge Funktionen aufwiesen, die sie rechtlich nicht mehr als Fahrräder einstufen lassen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, zudem stellte die Polizei alle Fahrzeuge sicher.
Am 15. Juni 2026 kontrollierte die Polizei im Stadtgebiet vier Radfahrende, deren Fahrzeuge ohne Pedaltritt beschleunigten. Die Überprüfung ergab, dass sich die Zweiräder mittels Gashebel auf rund 25 km/h beschleunigen ließen.
Dadurch gelten die Fahrzeuge nicht mehr als gewöhnliche Fahrräder. Für solche Fahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht. Da die kontrollierten Personen keinen entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegen konnten, leitete die Polizei Ermittlungsverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz ein.
Gegen 14:50 Uhr fiel einer Streife in der Landshuter Straße ein Radfahrer auf, der ein Rotlicht missachtete. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Motor seines Fahrzeugs den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 60 km/h unterstützte.
Für ein solches Fahrzeug sind sowohl eine Zulassung als auch eine Versicherung erforderlich. Zudem darf es nur mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis geführt werden. Da der Mann weder einen Versicherungsnachweis noch eine Fahrerlaubnis vorweisen konnte, wird nun unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Die Polizei untersagte allen fünf Tatverdächtigen die Weiterfahrt. Sämtliche kontrollierten Fahrzeuge wurden sichergestellt und werden nun im Rahmen der laufenden Ermittlungen überprüft.
Pressemitteilung PI Regensburg Süd