Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOS werden sich für die Kontrollen von Weitem gut sichtbar in den Grünanlagen positionieren.
Wer das Radfahrverbot missachtet, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen.
Parks, Grünflächen und Spielanlagen sind Schutzräume für Kinder und Erholungssuchende, in denen diese sich frei und ungefährdet bewegen dürfen. Aus diesem Grund untersagt die Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg in diesen Bereichen das Fahrradfahren. Erlaubt ist es nur dann, wenn Wege und Flächen dafür durch eine entsprechende Beschilderung freigegeben sind, wie es beispielsweise beim Donauradweg im Donaupark der Fall ist.
Für Kinder, die noch nicht zehn Jahre alt sind, gilt das Verbot nicht. Aufsichtspersonen, die mindestens 16 Jahre alt sind und Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr beim Radeln begleiten, dürfen zu diesem Zweck ebenfalls das Fahrrad benutzen, wenn sie in Parks oder Grünflächen unterwegs sind.
Weitere Informationen zum Fahrradfahren im Stadtgebiet generell und zu den Regelungen in Parks und Grünanlagen unter folgenden Links:
Stadt Regensburg