Di., 13.12.2022 , 16:57 Uhr

Regensburg: Nach Plädoyers - Urteil gegen Ex-Altenpfleger aus Cham gefallen

Früher als gedacht ist heute das Urteil gegen den ehemaligen Altenpfleger aus Cham gefallen.

Regensburg/Cham: Urteil gegen ehemaligen Pfleger gefallen

Ein Jahr auf Bewährung, die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung sowie ein fünfjähriges Berufsverbot: So lautet das Urteil des Landgerichts Regensburg für den 24-jährigen Altenpfleger, der im Februar einem 68 Jahre alten Heimbewohner in Cham ein Kissen auf das Gesicht gedrückt haben soll. Als eine Kollegin des Pflegers in das Zimmer kam, ließ der Mann von dem Opfer ab.

Laut Gericht, hatte ein Gutachter mehrere Störungen bei dem Angeklagten festgestellt. Darunter eine Borderline-Störung, weshalb er nach einer Auseinandersetzung mit einer Ärztin am selben Tag seine Aggressionen an dem Heimbewohner ausgelassen haben soll.

Nachdem der Ex-Altenpfleger nicht vorbestraft und bereit ist, sich behandeln zu lassen, fällt die Strafe milder als von der Staatsanwaltschaft gefordert aus. Diese hatte sich heute in den Plädoyers für zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis ausgesprochen. Der Anklagevertreter warf dem Mann gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor.

Da dieser Vorgang nur wenige Sekunden gedauert und der Senior keine Folgeschäden davon getragen hat, wurde der Angeklagte nicht wegen gefährlicher, sondern wegen vorsätzlicher Körperverletzung verhaftet. Außerdem habe der 24-Jährige in einem psychischen Ausnahmezustand agiert.

Der Verteidiger ging in seinem Plädoyer von einfacher Körperverletzung aus und sah eine Bewährungsstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten als angemessen an. Beide Seiten forderten eine Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung.

Nach Bekanntwerden des Falls wurden 15 Todesfälle in dem Altenheim überprüft und drei Leichen exhumiert. Ein Verdacht gegen den 24-Jährigen hatte sich aber den Ermittlungsbehörden zufolge nicht erhärtet.
 

dpa/JM

 

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