Gegen 17:20 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in der Haupthalle des Regensburger Bahnhofs einen Mann. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten drei Fahndungsnotierungen fest.
Der 41-Jährige war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig einen Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn erlassen. Hintergrund war eine rechtskräftige Verurteilung wegen Nötigung.
Um eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, musste der Mann die offene Geldstrafe bezahlen. Er verständigte seine Mutter und bat sie, den Betrag von insgesamt 2038 Euro für ihn zu begleichen.
Kurz darauf erschien die Mutter auf dem Bundespolizeirevier Regensburg und zahlte die geforderte Summe. Damit konnte ihr Sohn die drohende Haftstrafe abwenden.
BPI Waldmünchen / TVA Onlineredaktion