Fr., 09.09.2022 , 16:21 Uhr

Angepasste Impfstoffe ausschließlich für Booster-Impfungen zugelassen

Regensburg: Omikron-Auffrischimpfungen im städtischen Impfzentrum

Ab sofort werden die Auffrischungsimpfungen mit den beiden BA.1-angepassten Impfstoffen (Omikron-Anpassung) von BioNTech und Moderna im Impfzentrum der Stadt (ehemaliges REWAG-Gebäude, Greflingerstraße 22) durchgeführt.

Wenn eine weitere Auffrischimpfung nicht dringend aus beruflichen oder privaten Gründen bereits jetzt benötigt wird, kann auch auf den BA.4-angepassten Impfstoff von BioNTech gewartet werden, der in wenigen Wochen zugelassen werden soll. Dieser Impfstoff soll noch etwas potenter gegen die aktuell vorherrschenden Coronavirus-Varianten BA.4 und BA.5 wirken.

 

Angepasste Impfstoffe ausschließlich für Booster-Impfungen zugelassen


Die angepassten Impfstoffe haben bisher ausschließlich eine Zulassung als Auffrischungsimpfstoffe (Booster-Impfung). Es kann daher keine Grundimmunisierung mit dem angepassten Impfstoff eingeleitet (Erstimpfung) oder abgeschlossen werden (Zweitimpfung). Diese beiden Impfungen erfolgen weiterhin mit den bisherigen Vakzinen.
Der Mindestabstand von einer durchgeführten Grundimmunisierung oder einer zurückliegenden 3. Impfung beträgt drei Monate. Selbiges gilt für den Abstand nach einer Genesung (Nachweis zum Termin mitbringen).

Für Personen unter dem 70. Lebensjahr empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) einen zeitlichen Abstand von sechs Monaten zur 3. Impfung. Über eine mögliche Unterschreitung entscheidet ausschließlich die Impfärztin/der Impfarzt am Termin. Eine grundsätzliche Empfehlung für eine 2. Auffrischungsimpfung von Personen unter 60 Jahren besteht aktuell nicht. Auch hier entscheidet im Einzelfall die Ärztin/der Arzt im Impfzentrum.

 

Online-Terminvergabe über BayIMCO

Das Impfzentrum bittet um vorherige Registrierung über die Plattform BayIMCO
(https://impfzentren.bayern/index.html). Über diesen Weg kann sofort ein Termin ausgemacht und längere Wartezeiten vor Ort vermieden werden.

 

Telefonische Terminvergabe

Termine können auch über das städtische Call-Center unter Telefon (0941) 20 49 090, von Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, vereinbart werden.

 

Schutzimpfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren

Impfungen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren werden ausschließlich samstags angeboten. Die Terminvergabe erfolgt dafür über das Call-Center unter Telefon (0941) 20 49 090 (Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr).
Eine vorherige Registrierung mit den persönlichen Daten über das zentrale BayIMCO-System wäre wünschenswert. Kinder werden ausschließlich mit dem speziell auf die Altersgruppe angepassten Impfstoff von BioNTech geimpft.

Aktuell gibt es für Kinder bis zu 11 Jahren keine Zulassung für einen angepassten Variantenimpfstoff.

 

Impfungen mit Novavax (Nuvaxovid)

Auch für Impfungen mit Novavax können, nach vorheriger Registrierung über das zentrale BayIMCO-System, Termine entweder online oder telefonisch über das Call-Center vereinbart werden. Aufgrund der geringen Nachfrage werden die Impfungen mit Novavax ausschließlich samstags verabreicht.
Hinweis: Es handelt sich bei Novavax um keinen angepassten Impfstoff mit Wirksamkeit gegen die Omikron-Varianten.

 

Impfungen mit Valneva

Impfungen mit Valneva werden lediglich auf Anfrage und nach vorheriger Terminvereinbarung über das Call-Center durchgeführt.
Hinweis: Es handelt sich auch bei Valneva um keinen angepassten Impfstoff mit Wirksamkeit gegen die Omikron-Varianten.

 

Impfungen ohne Termin

Die Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit, ohne Termin ins Impfzentrum zu kommen, um sich eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) verabreichen zu lassen. Ausgenommen davon sind Kinderimpfungen in der Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren. Eine vorherige Registrierung mit den persönlichen Daten über BayIMCO wäre aber wünschenswert und beschleunigt den Vorgang vor Ort.
Impfwillige mit Terminen haben stets Vorrang, es kann daher zu Wartezeiten kommen. Je nach Andrang ist ggf. auch keine spontane Impfung möglich.

Allgemein gilt: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich unabhängig vom Wohnort im Impfzentrum der Stadt Regensburg impfen lassen.

 

Stadt Regensburg

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