Fast neun Jahre nach einem Schiffsunfall mit einer zerstörten Brücke in Regensburg wird noch immer gerichtlich über die finanziellen Folgen gestritten. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg verhandelte am Dienstag über eine Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Schifffahrtsgesellschaft und den Energieversorger Rewag. Die Rewag als Betreiberin einer bei dem Unfall beschädigten Gasleitung wiederum klagt ebenfalls gegen die Schifffahrtsgesellschaft, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Im März 2008 war der ausgefahrene Kran des niederländischen Schiffs mit der Brücke kollidiert. Eine Gasleitung wurde durchtrennt, ein Feuer brach aus und die Brücke wurde komplett zerstört. Zeitweise bestand Explosionsgefahr, bis der Versorger das Gas abstellte. Die Matrosen und der Schleusenwärter konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Die Brücke wurde so stark beschädigt, dass sie abgerissen und neu gebaut werden musste.
Der Bund als Eigentümer der Brücke fordert mindestens 3,4 Millionen Euro Schadenersatz, wie der Gerichtssprecher sagte. Ende 2013 hatte das Amtsgericht Regensburg ihm jedoch nur 780 000 Euro zugesprochen. Die Schiffseigner hatten sich damals erfolgreich auf eine im Schifffahrtsrecht vorgesehene Haftungsbeschränkung berufen. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ging der Bund beim OLG Nürnberg in Berufung. Der Senat strebt nach Angaben des Gerichtssprechers nun einen Vergleich an.
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dpa/MF