Fr., 28.02.2020 , 13:25 Uhr

Regensburg: Neue Videoüberwachung am Hauptbahnhof vorgestellt

Im Rahmen einer Pressekonferenz informierten Polizeipräsident Norbert Zink und der Leiter der Polizeiinspektion Regensburg Süd, Leitender Polizeidirektor Gerhard Roider, über den aktuellen Stand der Videotechnik rund um den Regensburger Hauptbahnhof.

„Neben der polizeilichen Präsenz vor Ort, liefert der Einsatz von Videotechnik einen wertvollen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung“, sagte Zink. Die Videotechnik im Bahnhofsumfeld wurde in den letzten Monaten modernisiert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht.

„Wir bauen die Videotechnik nur dort aus, wo es für mehr Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger erforderlich, hilfreich und sinnvoll ist“ sagte der Oberpfälzer Polizeipräsident bei der ersten Inbetriebnahme der neuen Anlage Mitte Dezember 2019. Bei der heutigen Pressekonferenz verdeutlichte er anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für den betroffenen Bereich, wieso die Videoüberwachung für die Regensburger Polizei so wichtig ist.

Kriminalität

Rund 646 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei im Jahr 2019 in dem videobetreuten Bereich (Fläche 0,06 km²) registriert. Dies ist um den Faktor 68,1 höher als das durchschnittliche Straftatenaufkommen pro km² für das sonstige Stadtgebiet Regensburg. Dabei sind hauptsächlich Straftaten aus dem Phänomenbereich der Straßenkriminalität, wie z.B. Betäubungsmittel- (276) und Körperverletzungsdelikte (142) erfasst worden.

Die Verhütung von Straftaten ist neben der Identifizierung von Straftätern eine der wichtigsten Aufgaben der Polizei. Dass ein Täter im Rahmen eines Strafverfahrens seiner gerechten Strafe zugeführt wird, ist wichtig, aber auch die Forderungen von Opfern und Geschädigten können so adressiert werden.

Videoüberwachung als Baustein eines Gesamtkonzepts

Die Videoüberwachung bildet einen wichtigen Baustein im Portfolio der polizeilichen Maßnahmen im Bahnhofsumfeld. Die Polizei Oberpfalz setzt in erster Linie auf sichtbare Polizeipräsenz und Bürgernähe im Bahnhofsumfeld. Sie wird dabei beispielsweise von der Bayerischen Bereitschaftspolizei, der Sicherheitswacht und der Bundespolizei unterstützt. Das Gesamtkonzept wird durch die Videoüberwachung ergänzt.

Wesentliche Ziele der besseren Videoüberwachung sind die Verhinderung von Straftaten und Sicherheitsstörungen, Verringerung der Kriminalitätsrate und das Erkennen und Verfolgen von Straftätern, beispielsweise durch Gewinnung von Fahndungsansätzen und gezielte Steuerung von Einsatzkräften.

Mit nun elf hochmodernen Kameras beabsichtigt die Polizei, keine Chance zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten – insbesondere von Gewaltdelikten – ungenutzt verstreichen zu lassen und im günstigsten Fall zu verhindern. Die Kameras können von der Polizeiinspektion Regensburg Süd und der Einsatzzentrale aus gesteuert werden. Ausschließlich dorthin erfolgt auch die Übertragung der Bilder.

Schutz der Privatsphäre

Ein Hauptaugenmerk der Verantwortlichen liegt bei dem Betrieb der Videoanlagen auf dem Schutz der Privatsphäre von Passanten. In der Regel werden nur Übersichtsaufnahmen gesichtet und erst bei konkretem Anlass die Detailansichten aufgerufen.

Auch die Speicherung erfolgt streng nach den Datenschutzrichtlinien und wird nach 14 Tagen automatisch gelöscht. Verschiedene Sicherheitseinrichtungen, wie unterschiedliche und streng angelegte Berechtigungen der Systembediener, stellen eine rechtskonforme Nutzung der Bildgebung sicher.

Der überwachte Bereich ist durch 22 Hinweisschilder weiträumig und unmissverständlich gekennzeichnet. Eine automatisierte Gesichtserkennung erfolgt nicht, war mit der Einführung nie ein Ziel und ist nach dem gültigen Polizeiaufgabengesetz auch nicht zulässig.

Privatzonen, beispielsweise Fenster und Hauseingänge, sind unveränderbar geschwärzt und können nicht angezeigt werden. So ist nur die tatsächliche Überwachung des öffentlichen Bereichs gewährleistet. Außerdem erfolgt bei Versammlungen aus versammlungsrechtlichen Gründen eine Abschaltung der Anlage.

Polizeimeldung

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