Die neue Fahrradstraße bringt einige Änderungen im Straßenverkehr mit sich. So wurde im Abschnitt westlich der Oberpfalzbrücke die Höchstgeschwindigkeit für Autos von 50 auf 30 km/h reduziert. Im östlichen Abschnitt bleibt die Begrenzung weiterhin bei 30 km/h.
Mit der Einrichtung der Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang. An den Einmündungen Drehergasse, Steinweg, Erlanger Straße und Bamberger Straße wurde die Vorfahrt geändert: Hier hat nun die neue Fahrradstraße Vorrang gegenüber dem einbiegenden Verkehr.
Autos dürfen die Strecke weiterhin nutzen, müssen sich jedoch dem Radverkehr unterordnen. Radelnde dürfen zudem nebeneinander fahren, selbst wenn sie dadurch den Autoverkehr behindern.
Um für Klarheit zu sorgen, wurden entlang der Strecke neben entsprechender Beschilderung auch Bodenmarkierungen angebracht. So erkennen alle Verkehrsteilnehmenden auf einen Blick, dass sie sich in einer Fahrradstraße befinden.
PM Stadt Regensburg / LB