Mi., 11.02.2026 , 14:18 Uhr

Regensburg: Nach Axtangriff im ICE – Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung in Psychiatrie

Nach dem schweren Angriff mit einer Axt in einem ICE auf der Strecke zwischen Obertraubling und Passau hat die Staatsanwaltschaft Regensburg die dauerhafte Unterbringung eines inzwischen 21-jährigen Syrers in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Der Mann soll am 3. Juli 2025 mehrere Fahrgäste mit einer Axt und einem Zimmererhammer angegriffen und teils lebensgefährlich verletzt haben. Alle Opfer sowie der Angreifer konnten das Krankenhaus mittlerweile verlassen.

Mehrere Verletzte nach Angriff mit Axt und Hammer

Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizeiinspektion Straubing soll der damals 20-Jährige gegen 14 Uhr durch ein Abteil gegangen sein und zwei Passagiere mit feindlichem Blick fixiert haben. Als ein 39-jähriger Deutscher den Notruf wählte, soll der Beschuldigte ihm mit der Axt auf den Kopf geschlagen haben. Das Opfer wurde bewusstlos und erlitt einen Stirnbeinbruch.

Anschließend habe der Angreifer versucht, einen 25-jährigen Syrer mit Axthieben zu töten. Dessen 51-jährige Mutter stellte sich schützend vor ihn und erlitt dabei eine offene Schädelverletzung. Auch ein weiterer Sohn, 15 Jahre alt, wurde durch Schläge, Tritte und Bisse verletzt.

Opfer entreißt dem Täter die Axt

Trotz schwerer Verletzungen gelang es dem 25-Jährigen laut Antragsschrift, dem Angreifer die Axt zu entreißen und sich zu wehren. Dabei erlitt der Beschuldigte selbst eine Kopfverletzung. Dennoch habe er weiter versucht, das Opfer zu würgen, bis weitere Passagiere eingreifen und ihn überwältigen konnten.

Gutachten: Schuldunfähigkeit und weiterhin gefährlich

Ein eingeholtes psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Beschuldigten eine psychische Erkrankung. Er sei daher zur Tatzeit schuldunfähig, gelte aber weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag in zwei Fällen sowie gefährliche und fahrlässige Körperverletzung im Zustand der Schuldunfähigkeit vor.

Weitere rechtliche Schritte

Der Mann befindet sich derzeit aufgrund eines einstweiligen Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Regensburg in einer psychiatrischen Klinik. Er hat sich bislang nur teilweise zur Tat geäußert und bestritten, jemanden töten zu wollen. Das Landgericht Regensburg – Jugendkammer entscheidet als Nächstes über die Zulassung der Antragsschrift zur Hauptverhandlung. Für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

 

Staatsanwaltschaft Regensburg/JM

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